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Da ich schon seit längerer Zeit das Gefühl hatte, auf meinem linken Auge verschwommen zu sehen, vermutete ich einen sogenannten “Grauen Star”, fachmännisch “Katarakt” genannt.
Im August 2018 meldete ich mich bei dem Augenzentrum Nordwest in Rostock an und bekam einen Termin zur Voruntersuchung im September. Hier wurde der Augeninnendruck gemessen, war an dem Tag bei mir mit 28/30 sehr hoch, wenn ich mich richtig entsinne und eine Augenvermessung, eine sogenannte Augenbiometrie durchgeführt, um sich ein genaues Bild über den Augapfel und seine Maße zu verschaffen.
Hier gibt es zwei Vermessungs-Möglichkeiten: Einmal die Vermessung per Ultraschall, die von der Krankenkasse bezahlt wird und die optische Biometrie mit einem Laser, die vom Augenzentrum alternativlos gegen 50 € – nur bar bezahlbar!! – angeboten und von mir zähneknirschend entrichtet wurde.
Ach ja, ein persönliches Gespräch mit dem Operateur, in meinem Falle Dr. Marc Schellhorn, fand auch noch statt, in welchem man Fragen stellen konnte. Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt keine spezielle Frage und hatte das Gefühl einer “Massenabfertigung”, bei der gar nicht erst individuell auf den Patienten eingegangen, sondern ein wie auswendig gelernter Text mit verschlossenen Augen (im Ernst, der Arzt hatte die Augen immer wieder sekundenlang verschlossen) heruntergeleiert wird.
Da der Operateur vor dem Gespräch mein Augeninneres mit einer sogenannten Spaltlampe untersucht hat, bin ich zudem davon ausgegangen, dass er keine Auffälligkeiten an der Hornhaut (Kornea), den Kammerwinkeln, dem Sehnervenkopf, der Netzhaut (Retina) und der Stelle des scharfen Sehen (Macula) festgestellt hat.
So habe ich der Operation, die einen Monat später stattfinden sollte, optimistisch entgegengesehen. Etwas irritierend empfand ich allerdings, dass die ausgedruckten Informationen über die Risiken der Operation einbehalten wurden mit dem Hinweis “Eine Kopie des Aufklärungsbogens erhalte ich am OP-Tag”.
Vor der Operation muss man auch zum Hausarzt gehen, um sich bestätigen zu lassen, dass man operationsfähig ist.
Das war mein Glück, denn ich hatte Probleme, in Rostock einen Hausarzt oder eine Hausärztin zu finden, der bzw. die noch Patienten annimmt. Ich habe dadurch eine Arztpraxis gefunden, die bereit war, zumindest diese erforderliche Operationsfähigkeits-Untersuchung durchzuführen: Blutwerte und Elektrokardiogramm (EKG). Und vielleicht hat mir das Leben gerettet, denn es wurde ein Verdacht auf Herzschwäche (Herzinsuffizienz) festgestellt und ich wurde unter diesen Umständen als Patient angenommen, mir wurden sofort Herzschwäche-Medikamente verschrieben und ich wurde an Spezialisten (Kardiologe fürs Herz und Radiologe zum Röntgen der Lunge) zu weiteren Untersuchungen überwiesen.
Am 15. Oktober 2018 war es dann so weit: Das schwächere (von der Dioptrienzahl) linke Auge sollte an diesem Tag operiert werden. Angst hatte ich keine, obwohl natürlich auch bei einer solch massenweise durchgeführten “Allerwelts-Operation” Risiken bestehen.
Ich saß also mit einigen Leidensgenossen in einem Wartezimmer und einer nach dem anderen bekam Betäubungs-Tropfen in die Augen. Dann sollte ich mich in einem abgedunkelten Raum auf einen Operationsstuhl legen und eine Anästhesistin (Narkoseärztin) legte mir eine Kanüle an. Ich entsinne mich noch, dass sie sehr einfühlsam war und wir Späßchen gemacht haben. Die Betäubung wirkte bei mir in der Form, dass einem alles egal ist. Von der Operation selber habe ich nur ein helles Licht, das Geräusch von gurgelndem Wasser und einen etwas unangenehmen Druck auf dem Auge in meiner Erinnerung. Insgesamt hatte ich das Gefühl, in besten professionellen Händen zu sein.
Am darauffolgenden Tag war die erste sogenannte postoperative Untersuchung angesagt. Wieder Augeninnendruck vermessen (li 24, re 19), Sehstärke und Untersuchung mit der Spaltlampe. Der Befund wurde mir weder erklärt noch wurde auf meine schwache Sehkraft links von “0,25” bzw. 25 % hingewiesen, die ja auch schon bei der Voruntersuchung bekannt gewesen sein musste. Den Befund erhielt ich dann erst nach dem Gespräch an der Rezeption, natürlich in einem Umschlag verpackt an meine Hausärztin adressiert.
Den dummen Patienten geht sein eigener Befund ja auch nichts an (Achtung Ironie).
Da ich allerdings als Patient das Recht habe, meine Befunde einzusehen, habe ich den Brief geöffnet, um ihn für mich zu kopieren. Und dann war erst mal Tante Google gefragt, um die Abkürzungen und Fachausdrücke zu übersetzen:
Tante Google sagt, dass der Augeninnendruck zwischen 14 und 16, aber bis maximal 21 mmHg noch “normal” ist. Ist aber ein kompliziertes Thema, da sich der Druck auch im Laufe des Tages laufend verändert. Ach ja, gegen den hohen Augeninnendruck und als Vorbeugung gegen den Grünen Star (Glaukom) wurden mir Dorzo Vision – Augentropfen verschrieben. Augentropfen ist allerdings ein Thema für sich, wenn man sich die Beipackzettel sorgsam durchliest.
Dann, eine Woche später, war nochmals eine Nachuntersuchung vorgesehen. Wieder begutachtete mich mein Operateur, Dr. Schellhorn. Da der Augeninnendruck diesmal mit links 16 und rechts 17 mmHg gemessen wurde, setzte er die Augentropfen auch ab und stellte zu der Operation fest, dass Alles gut verheilt sei.
Warum ich noch verschwommen sehe, wäre nicht unnormal. Ich müsse Geduld haben.
Da ich bei den Augentropfen Dorzo Vision schwere Nebenwirkungen hatte, die sich in Schmerzen im Oberbauch äußerten, habe ich diese sofort abgesetzt und bin sofort nach dem Wochenende wieder ins Augenzentrum. Augendruck diesmal links 24, rechts 25. Dr. Schellhorn schaute sich das operierte Auge erneut mit der Spaltlampe an und meinte, dass alles in Ordnung sei.
Nach fast vier Wochen sah ich immer noch verschwommen auf dem operierten Auge und ging deshalb wieder zum Augenzentrum, um das überprüfen zu lassen. Diesmal wurde der Augeninnendruck mit links 21 und rechts 23 mmHg festgestellt. An diesem Tag, dem 12.11.2018 wurde ich von Dr. Harder untersucht, ich glaube, auch wieder mit der Spaltlampe.
Dr. Schellhorn war wie vom Erdboden verschwunden und Nachfragen, ob er in Urlaub oder krank sei, blieben unbeantwortet. Meine Vermutung war, dass der Arzt vielleicht ein Burnout hatte.
Eine Woche später, am 19.11. bei meinem erneuten Besuch im Augenzentrum ordnete Dr. Harder eine sogenannte OCT (Optische Kohärenztomographie) an, also eine Untersuchung der Netzhaut. Der Augendruck an diesem Tag war übrigens links 21, rechts 22 mmHg. Die Untersuchung wurde kostenlos durchgeführt, obwohl die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Über das Ergebnis der Untersuchung erfuhr ich nur, dass eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) festgestellt wurde.
Am 26.11. ordnete Dr. Harder eine Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung) an. In meinem Fall gehe ich davon aus, dass Dr. Harder feststellen wollte, worauf mein verschwommenes Sehen zurückzuführen sein konnte: Sehnerv-Schädigung, Grüner Star (Glaukom) oder Makuladegeneration. Wobei es natürlich bei einer Sehstärke auf dem operierten Auge von nur 25 % geboten gewesen wäre, diese Untersuchungen, OCT und Perimetrie, vor der Operation durchzuführen.
Der Augendruck an diesem Tag betrug an diesem Tag auf beiden Augen 21 mmHg, also grenzwertig, aber nach meiner Einschätzung meines zwischenzeitlich ergoogelten Wissens noch in Ordnung.
Plötzlich mauerte Dr. Harder, er wolle nichts weiter zu meinem Fall sagen, ich sei ja Patient von Dr. Schellhorn. Der sei allerdings erst am 18.12. für mich zu sprechen.
Am 18.12. war dann Dr. Schellhorn für mich tatsächlich zu sprechen. Vorab ergab die Augendruckmessung rechts 21 und links 20 mmHg. Ich lernte übrigens, dass beim Augendruck immer zuerst das rechte und dann das linke Auge gemessen und die Werte in dieser Reihenfolge angegeben werden. Wie auch immer, ohne die verschriebenen Augentropfen genommen zu haben, waren sie meiner Meinung nach noch im grünen Bereich. Da ich ja blutdrucksenkende Mittel einnehme, die meinem Verständnis nach auch automatisch den Augendruck senken und in dem Beipackzettel darauf hingewiesen wird, dass man solche Augentropfen bei Herzinsuffizienz nicht nehmen solle, hat sich bei mir alles gesträubt, die Tropfen zu nehmen – abgesehen von den unzähligen aufgeführten Nebenwirkungen.
Im Gegensatz zu seinem Kollegen Dr. Harder betonte Dr. Schellhorn, dass die Hornhautverkrümmung mit meinem verschwommenen Sehen nichts zu tun habe, sie sei nur minimal, und auch meine Vermutung, ob vielleicht eine falsche Linse eingesetzt wurde, verneinte er. Auf meine Frage, ob man anhand der OCT oder der perimetrischen Untersuchung eine mögliche Sehnervschädigung hätte feststellen können, antwortete Dr. Schellhorn, dass diese Untersuchungen nicht zu den Standard-Voruntersuchungen einer Katarakt-OP gehören. Dies hat meinen Eindruck verstärkt, dass es sich bei den Katarakt-Patienten um eine “Massenabfertigung” handelt, ohne dass man gewollt individuell auf den Patienten eingeht. Dann zeigte er mir an seinem Modell-Auge, dass er mit der Spaltlampe nur bis zum Sehnervkopf schauen könne und nicht auf den Bereich des Sehnerves im Gehirn. Er versuchte mir klarzumachen, dass der Sehnerv ja auch durch einen Gehirntumor geschädigt sein könnte oder durch Erbveranlagung. So habe ich ihn zumindest verstanden.
Insgesamt habe ich in dem Gespräch keine Antwort darauf bekommen, was genau meine OCT- und die Perimetrie-Befunde aussagen, ob nun der Sehnerv und wenn, wo geschädigt ist oder das verschwommene Sehen durch eine Hornhautverkrümmung, Narben auf der Hornhaut oder was auch immer für Schäden – oder ein schon bestehendes Glaukom verursacht wird. Oder Makuladegeneration? Dies herauszufinden, werde ich nun vom Augenzentrum Nordwest in Rostock allein gelassen.
Bei meiner alten Brille war ja nun das linke Glas entfernt und man sollte erst nach 6 bis 8 Wochen ein neues Glas einsetzen lassen. Ich habe mich entschieden, mir eine neue Brille mit zwei neuen Gläsern anfertigen zu lassen, da ich den Optiker gewechselt habe und eine Brille nicht mit Gläsern verschiedener Brillenglashersteller bestückt werden sollte. Die beiden großen Optikerketten nutzen da wohl verschiedene Glashersteller und hüten dies als Geheimnis wie ein Mensch seinen Augapfel hütet.
Beim Optiker wurden zur Sicherheit auch nochmal beide Augen neu vermessen. Da die Kunstlinse im Auge ja auf unendlich eingestellt wurde, ohne dass ich ausdrücklich danach gefragt wurde (Antwort von Dr Schellhorn: Die Meisten wollen das so), ergab sich für mein linkes Auge nun eine Weitsichtigkeit von + 0,5 Dioptrie, Cylinder – 0,25 und Achse 159). Als Visus (Sehstärke) wurde vom Optiker links 0,25, also 25% und rechts 0,5, also 50% festgestellt. Das sind für mich sehr beunruhigende Werte und ich habe Angst davor, blind zu werden, gerade weil das Visuelle für mich so extrem wichtig in meinem Leben ist.
Als die Brille dann kurz vor Weihnachten fertig war, hatte ich das ganz subjektive Gefühl, viel schlechter als vor der Operation zu sehen. Ich dachte mir: Vielleicht muss sich das Gehirn erst auf die beiden verschiedenen Gläser einstellen. Links jetzt ein konvexes Gleitsichtglas und rechts ein konkaves Gleitsichtglas. Aber heute, am 22. Januar 2019 fühle ich mich immer noch unwohl.
Ich versuche nun mal genau zu beschreiben, wie ich nun nach der OP sehe.
Auf dem rechten Auge sehe ich mit neuer Gleitsichtbrille alle Bereiche scharf, allerdings im Gegensatz zu dem linken Auge etwas “vergilbt”. Ohne Brille kann ich mit dem rechten Auge mein Smartphone benutzen und bis 30 cm Entfernung Dinge scharf erkennen, zum Beispiel Tastatur und Bildschirm vom Laptop. Mit dem linken Auge erkenne ich ohne Brille und mit Brille nach der OP weder nahe Gegenstände noch weit entfernte Gegenstände über den gesamten Sehbereich scharf, aber heller als auf dem rechten Auge. Ich erkenne nur Bereiche in der Mitte meines Sehfeldes (geradeaus sehend) scharf. Bereiche daneben sind unscharf. Wenn ich den Kopf seitlich bewege, verschieben sich auch die scharfen Bereiche.
Vielleicht kann ein Fachmann, der das liest, mit dieser Beschreibung meiner Sehempfindung etwas anfangen. Zugang zu allen Untersuchungsergebnissen kann ich auf Anfrage als pdf zur Verfügung stellen.
Es ist jetzt auch irgendwie unvorteilhaft, dass ich rechts ein konkaves (für Kurzsichtigkeit) und links ein konvexes Brillenglas (für Weitsichtigkeit) habe. Dadurch wird mein linkes Auge vergrößert und “verschandelt” mein Gesicht, finde ich.
Aus meiner Sicht war die Operation unnötig, denn bei gewissenhafter Voruntersuchung hätte man erkennen müssen, dass durch die OP keine Verbesserung der Sehkraft erreicht werden konnte. Und eine unnötige Operation stellt im juristischen Sinne einen Behandlungsfehler dar, da sie nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspracht.
Obwohl mir von Dr. Schellhorn angeboten wurde, dass mein rechtes Auge sofort wenn ich es möchte, auch operiert werden kann, bin ich mir gar nicht sicher, ob mein rechtes Auge tatsächlich auch am Grauen Star erkrankt ist und überhaupt operiert werden muss. Abgesehen davon: Wer lässt sich in einer solchen Situation, auf einem Auge halbblind, auch das noch sehende Auge operieren?
Ich werde nun einen anderen Augenarzt oder Augenärztin in Rostock suchen, der nicht dem Netzwerk, dem auch das Augenzentrum Nordwest angeschlossen ist, angehört und entsprechend erst mal recherchieren, bevor ich hier weiter berichte.
Wichtig aus meiner Erfahrung ist, dass man die Voruntersuchungen bei einem zweiten, unabhängigen Arzt machen lässt, denn im Augenzentrum Nordwest habe ich die Voruntersuchung als Massenabfertigung empfunden. Auf den einzelnen Patienten geht man aus meiner Erfahrung nicht individuell genug ein. Oder kann es nicht aufgrund des wirtschaftlichen Druckes und der teilweise seltsamen Kostenerstattungen der Krankenkassen.
Wichtig ist vor Allem eine genaue Untersuchung des Sehnervs vor der OP (Perimetrie-Untersuchung, ca. 75 €). Dies wurde bei mir ganz offensichtlich aus Kostengründen versäumt, da die Krankenkasse die Kosten für diese Leistung nicht an den Arzt erstattet.
“Zur Bewertung der Sehkraft gehört unbedingt auch die Untersuchung des Gesichtsfeldes dazu, ein einfacher Sehtest beim Augen-Optiker reicht da nicht aus. Denn die umfangreiche Diagnostik des Augenarztes zielt nicht nur auf die gute Sicht des Patienten ab, sondern auch auf mögliche Allgemein- und schwere Augenerkrankungen.” Zitat: Dr. Uwe Kraffel, 1. Vorsitzender des BVA im Jahr 2004 (Bundesverband der Augenärzte Deutschlands e.V.), zur Bedeutung, insbesondere der Gesichtsfelduntersuchung
Bei der Suche nach einem neuen Augenarzt bzw. Augenärztin habe ich zwei konkurrierende Netzwerke in Rostock festgestellt:
Zum Einen das Netzwerk “Smile Eyes” mit dem Augenzentrum Nordwest und folgenden dort angeschlossenen Ärzten /innen:
Als zweites konkurrierendes Netzwerk in Rostock gibt es das “Augen-Praxisklinik”-Netzwerk mit folgenden Ärzten und Ärztinnen:
Dann gibt es die Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde Rostock in der Doberaner Str. 140 mit negativen Schlagzeilen 2018, NDR-Artikel “Personal packt aus”, also für mich leider keine Alternative.
Und als letzte Gruppe Augenärzte /innen in Rostock und Warnemünde, die offensichtlich keinem Netzwerk angeschlossen sind:
Für eine Vollständigkeit oder Aktualität der Auflistung gebe ich keine Gewähr. Stand Februar 2019
Meine Krankenkasse hat mir heute auf meine Anfrage hin empfohlen, dass der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) ein neutrales Gutachten über den Status meiner Augen erstellt. Dies erscheint mir auch der sinnvollste Weg, um herauszubekommen, was tatsächlich “schiefgelaufen” ist und wie eine Behandlung weitergehen kann oder muss.
Heute habe ich erfahren, dass es in der Regel sechs Monate dauert, bis ein solches Gutachten erstellt wird. Da es als zweite Möglichkeit auch besteht, sich ein kostenloses Gutachten über eine Schlichtungsstelle der Landesärztekammern erstellen zu lassen, werde ich nachforschen, ob das eventuell schneller geht, denn ich habe Angst, dass sich mein Augenlicht in einem halben Jahr so verschlechtern kann, dass es nicht mehr gerettet werden kann.
Bei beiden Möglichkeiten muss man ein Gedächtnisprotokoll der Behandlung vorlegen und folgende Fragen beantworten: Was war deiner Meinung nach genau der Behandlungsfehler (bei mir zum Beispiel mangelhafte Voruntersuchung) und welcher Gesundheitsschaden resultiert daraus (bei mir schlechteres Sehempfinden als vor der Operation).
Der Vorteil bei dem Weg über die Schlichtungsstelle ist, dass man die Patientenakte nicht selbst anfordern muss. In beiden Fällen ist die Erstellung des medizinischen Gutachtens kostenlos. Welcher Weg der schnellere ist, versuche ich noch herauszubekommen.
Heute kam in der Serie “Der Bergdoktor” zufällig eine Folge mit Blindheit und Herzrhythmusstörungen. Bei der Blindheit konnte durch einen Eingriff sogar die Sehkraft zu 60 % wieder hergestellt werden. Nur ich werde mit meinem Problem und 25 % Sehkraft bzw. 75 % Blindheit auf dem operierten Auge allein gelassen. Tja, das unterscheidet das reale Leben von Doktorfilmen.
Inzwischen habe ich meine vollständige Patientenakte mit einer vom Operateur zu unterschreibenden Vollständigkeitserklärung per eMail angefordert. Nachdem der Eingang meiner Mail nicht bestätigt wurde, bin ich nochmal persönlich ins Augenzentrum Nordwest gegangen, um den Status der Bearbeitung zu erfragen, aber da wurde mir erklärt, dass die medizinischen Fachangestellten an der Rezeption den Bearbeitungsstatus nicht sehen können und bot mir an, einen “Vermerk” zu schreiben. Ich sagte dann zur medizinischen Fachkraft, dass ich die eMail sofort nochmal als Fax abschicken würde. Dann hätte ich auch gleich ein Sendeprotokoll. Zu mir sagte ich: Warum hast du das nicht gleich per Fax geschickt? Nicht jedes Unternehmen verschickt eine automatische Empfangsbestätigung bei eingehenden eMails.
Mein Besuch gestern im Augenzentrum hat etwas gebracht: Heute bekam ich eine eMail von der Patienten-Managerin, dass meine Patientenakte abholbereit ist. Nachdem ich die Akte digitalisiert habe, geht sie nun zusammen mit einer Schweigepflicht-Entbindung und Herausgabe-Genehmigung für den Medizinischen Dienst, ggf. Gerichte und alle Personen, die mit der Aufklärung des Falles und ggf. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus diesem Fall zu tun haben, an die Krankenkasse zur Erstellung eines Gutachtens.
Nun erhielt ich einen Brief von der Krankenkasse mit der Mitteilung, dass es in der Regel 6 Monate dauert, bis das Gutachten erstellt worden ist. Auf Anfrage erklärte man mir, dass nicht ich begutachtet werde, sondern nur die Krankenakte. In der Zwischenzeit müsse ich mich um eine neue Arztpraxis kümmern. Diese ganze Gutachten-Aktion nützt mir wegen der extrem langen Bearbeitungszeit also rein gar nichts. Zumindest aktuell.
Nachtrag Mai 2019: Mit der vom Arzt verordneten Brille, also mit einem konvexen Glas links und einem konkaven Glas rechts, also links ein Gleitsicht-Lesebrillenglas und rechts ein Gleitsicht-Kurzsichtigkeitsglas.
Und die Signale, die mein Gehirn von meinen Sehnerven empfängt, kann es nicht richtig verarbeiten. Mir ist nun oft schwindelig, insbesondere beim Einkaufen im Supermarkt und meine Augen ermüden schneller als vor der Operation. Jeden Morgen wache ich mit der Angst auf, dass der Sehnerv meines rechten Auges auch plötzlich “erkranken” könnte, ich also dort auch Gesichtsfeldausfälle bekomme und ich dann auf beiden Augen nur 25 % Sehkraft habe. Dann wäre ich dem Gesetz nach “sehbehindert”. Ich fühle mich allerdings schon jetzt sehbehindert. Und das beeinflusst auch meine Psyche sehr stark.
Nachtrag Juni 2019: Inzwischen war ich nochmal bei Fielmann, weil ich mit der vom Augenzentrum Nordwest Rostock verordneten Brille absolut nicht klarkam.
Meine Augen wurden von einer Fielmann-Mitarbeiterin außerordentlich sorgfältig neu ausgemessen und dabei kam heraus, dass mein linkes Auge innerhalb eines halben Jahres nun nur noch 20 % Sehkraft hat und mein rechtes Auge ebenfalls 5 % Sehkraft verloren und somit einen Visus von nur noch 45 % hat. Die Gleitsichtgläser wurden nun insofern geändert, dass ich links kein konvexes Glas von +0.50 mehr habe, sondern ein konkaves Glas mit +0.00 Sph, rechts ist es bei -3.50 Sph (Dioptrien) geblieben.
Mit der neuen Brille fühle ich mich jetzt wohler als mit der vom Augenzentrum Nordwest verordneten.
Heute, am 18.6.19, kam auch noch eine “Visite”-Sendung auf NDR zum Thema Grauer Star (online in der Mediathek) und es wurde betont, wie wichtig eine ausführliche und individuelle präoperative Beratung ist, also die Beratung vor der Operation, die bei mir vollkommen gefehlt hat. In meinem Fall handelte es sich um eine Massenabfertigung ohne persönliche Beratung und ohne ergänzende Sehtests. Ich wurde noch nicht einmal gefragt, ob die Linse auf nah oder fern eingestellt werden soll. “Die meisten wollen es auf fern eingestellt haben”, war die lapidare Antwort des Operateurs, als ich ihn im Dezember fragte, warum er mich nicht danach gefragt hat.
Ich bin wütend auf diesen Pfusch mit meinem Auge. So richtig wütend!
Wenn meine Sehkraft weiterhin in sechs Monaten um 5 % abnimmt, wäre ich rein rechnerisch in zwei Jahren auf meinem linken Auge blind, und in viereinhalb Jahren auf dem rechten Auge. Krasse Aussichten!
Heute, am 10.8.19 habe ich das 22 Seiten umfassende Augenfachärztliche Gutachten der Universitätsmedizin Greifswald, datiert vom 12.6.19, erhalten und frage mich natürlich als Erstes, warum es fast zwei Monate gedauert hat, bis meine Krankenkasse das Gutachten an mich weitergeleitet hat.
Da ein solches Gutachten nicht wie eine erotische Kurzgeschichte lesbar ist, sondern ganz in Ruhe durchgearbeitet werden muss, werde ich das erst an einem der nächsten Tage machen und hier verständlich zusammenfassen, was die Begutachtung meiner Krankenblattdokumentationen ergeben hat.
Bis heute, den 7.9.19 habe ich das Studium des Gutachtens vor mir hergeschoben, da ich es nicht nur querlesen, sondern Satz für Satz lesen und begreifen wollte, um alles zu verstehen und die richtigen Konsequenzen ziehen zu können.
Zunächst beschreibt der Gutachter, was genau im Krankenblatt des Augenzentrums dokumentiert wurde. Da stand als Erstes:”Subjektiv VV LA seit 2010?” Die Abkürzung VV könnte heißen “verschwommener Visus”, keine Ahnung. Ich finde dazu nichts im Internet. Ich hatte aber erwähnt, dass ich am 22.12.2010 ganz plötzlich auf dem linken Auge verschwommen gesehen habe. Des Weiteren ist meine Sehschärfe für den 16.8.18 per Autofraktometer, also einem computergesteuerten Sehschärfe Messgerät rechts mit 0,8 (80 %) und links mit 0,4 (40 %) dokumentiert worden. Brille rechts 0,6 und links 0,3.
Für beide Augen wurden festgestellt: Myopie (Kurzsichtigkeit), Astigmatismus (Stabsichtigkeit, Hornhautverkrümmung), Presbyopie (Alterssichtigkeit) sowie cataracta provecta (krankhafte Linsentrübung = Grauer Star). Die Spaltlampenuntersuchung hat keine Schädigung des Sehnerves in der Dokumentation ergeben. Die zentrale Vertiefung des Sehnervs wurde für beide Augen mit 0,2 – also normal – angegeben.
In meiner elektronischen Patientenakte werden unterschiedliche Werte der Hornhautdicke dokumentiert. Einmal zwei Werte ohne Angabe der Messmethode und dann zwei abweichende Werte aufgrund der optischen Biometrie zur Kunstlinsenberechnung, für die ich damals fünfzig Euro in bar hinblättern musste.
In dem Gutachten wird weiter darauf eingegangen, dass unter anderem keine individuelle Aufklärung über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Messverfahren, das kostenpflichtige optische Biometrieverfahren und die kostenlose Ultraschalllängenmessung, stattgefunden hat. Dasselbe für die verschiedenen Anästhesieverfahren, es wurde einfach das Tropfverfahren gewählt. Die Patientenaufklärung sei standardisiert, auch ohne Angabe einer Zielrefraktion.
Im Anschluss wird auf die Augeninnendruckwerte eingegangen und festgestellt, dass diese im Untersuchungstermin vor der OP mit 28 mmHg für das linke und 30 mmHg für das rechte im “pathologischen Bereich”, zu Deutsch im abnormen Bereich gelegen haben, also zu hoch waren. Nach der ersten postoperativen Untersuchung am Tag nach der OP war der Augeninnendruck mit 24 mmHg grenzwertig, so das Gutachten. Die Sehschärfe links wurde mit 0,25 festgestellt. (Eigene Anmerkung: vorher waren es 0,4 – also besserer Visus).
Es wurde weiterhin in meiner elektronischen Krankenakte dokumentiert, dass sich am 18.10.2018 der Augeninnendruck normalisiert hat und die Sehschärfe mit dem Autofraktometer mit links am operierten Auge mit 50% (ohne Zusatzkorrektur 40%) und rechts mit 80% ermittelt wurde.
Die OCT (optische Kohärenztomografie) der Sehnervenscheibe (Papille) am 19.11.2018, also nach der Operation, ergab laut Gutachten eine sogenannte “Seitendifferenz am Sehnervkopf”. Was das genau ist, wird im Gutachten nicht erklärt. Ich bin aber bei Google fündig geworden: Es handelt sich um die Reaktion der Sehrinde in Millisekunden auf einen optischen Reiz.
Weiter wird im Gutachten festgestellt, dass eine perimetrische Untersuchung (Gesichtsfelduntersuchung) am Octopus-Gerät, einem Gerät zur statischen Untersuchung des zentralen Gesichtsfelds, einen mittleren Defekt (MD) am linken Auge von 10,3 und am rechten Auge von 5,2 ergab.
Was diese Untersuchungsergebnisse bedeuteten, wurde mir damals von den Ärzten des Augenzentrums Nordwest mit keinem Wort erklärt.
Das Gutachten bestätigt, dass bei jedem Termin eine subjektive und/oder objektive Autorefraktion mit einem Autorefrakto-Keratometer durchgeführt wurde und dass diese halbautomatischen Diagnostikgeräte in Bezug auf die Bestimmung der Sehschärfe eine “recht gute Genauigkeit” (wörtlich Gutachten) erreichen.
Das Gutachten bedauert nun, dass ich in meinem Behandlungsprotokoll für dieses Gutachten nicht angegeben habe, ob der von mir geschilderten plötzlichen Sehstörung im Jahre 2010 nachgegangen wurde. Bemerkung von mir: Hätte das nicht der behandelnde Augenarzt hinterfragen müssen?
An dieser Stelle wird das Gutachten für mich nicht ganz nachvollziehbar, denn es wird gutachtlich behauptet, dass man im Augenzentrum “mit der Erhebung der allgemeinen Krankengeschichte nachgegangen” ist, nur weil da ein Vermerk war, dass keine angeborene einseitige Sehschwäche (Amblyopie) vorlag. Dann steht im Gutachten: “Am selben Untersuchungstag, dem 16.8.2018, wird der Patient ‘aus unbekannten Gründen’ ohnmächtig.”
Das entspricht nicht der Wahrheit, ist ein Irrtum des Gutachters, da er in meiner Krankenakte unter dem 16.8.18 folgendes gelesen hat: “Wird aus unbekannten Gründen ohnmächtig im Liegen, früher häufiger, jetzt seltener”.
Und nun schlussfolgert der Gutachter etwas abenteuerlich: “Es ist nicht auszuschließen, dass dieser “Zwischenfall” den gesamten nachfolgenden Behandlungsprozess beeinflusst hat.” Okay, dieser Irrtum sei dem Gutachter verziehen, auch wenn ich die Bedeutung für die Beurteilung des Augenzentrums Nordwest nicht nachvollziehen kann.
Als nächster Punkt im Gutachten geht es unter anderem um die Abgrenzung zwischen einer Linsentrübung und einem Katarakt. Meine Linsentrübung wurde von Dr. Schellhorn vom Augenzentrum Nordwest als cataracta provecta, einer fortgeschrittenen Form der Linsentrübung eingeordnet. Eigentlich spricht man von dieser Form erst bei einer Trübung der körpereigenen Linse von unter 20 % Sehschärfe. Meine Sehschärfe am linken Auge betrug laut Patientenakte 25 % und lag somit im Grenzbereich einer cataracta provecta.
Und jetzt kommt der Hammer: Warum an meinem rechten Auge mit 80% Sehschärfe auch eine cataracta provecta diagnostiziert wurde und ebenfalls eine Operation geplant war, kann der medizinische Sachverständige nicht nachvollziehen. Seines Erachtens war das rechte Auge im Reifestadium einer cataracta incipiens, einem beginnenden Katarakt.
Der nächste Behandlungsfehler: Sowohl den Ohnmachten, die den Augenärzten bekannt waren, als auch der plötzlichen Visusverschlechterung 2010 ist man bei der Vorstellung zur Voruntersuchung für eine Katarakt-OP nicht nachgegangen, stellt das Gutachten fest. Vielmehr wurde am 18.9.2019 das räumliche Sehen (Stereo-Lang-Test) geprüft, um Doppelbilder nach der OP auszuschließen.
Nun kommt meines Erachtens der wichtigste Teil des Gutachtens, der der Frage nachgeht, ob der medizinische Standard beziehungsweise die gebotene ärztliche Sorgfalt eingehalten wurde.
Zunächst geht das Gutachten der Frage nach, ob die von der Krankenkasse übernommene Ultraschall-Biometrie, die nicht angeboten wurde, oder das optische Messverfahren mit einem diagnostischen Lasersystem (IOL-Master), für das ich 50 € zahlen musste, das bessere Verfahren sei. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass es nicht darauf ankommt. Vielmehr hätte ich als Patient über beide Verfahren aufgeklärt werden müssen, um selbst zu entscheiden, welches Verfahren ich bevorzuge oder ob ich eventuell zwei Messverfahren haben möchte.
Ich wurde nicht aufgeklärt, sondern gleich mit 50 € für das optische Verfahren als einzig angebotene Messmethode zur Kasse gebeten. Darüber hinaus stellt der Gutachter fest, dass eine Dokumentation über die Einzelmessungen mit Angabe der Signalqualität usw. für die Festlegung einer individuellen Kunstlinsenauswahl fehlt. Üblicherweise werden solche Daten im Gerätesystem gespeichert, so der Gutachter. Bei meinem Krankenblatt fehlen diese Daten.
Massenabfertigungsmässig, so der Tenor im Gutachten, wurde die Brechkraft der Linse nach einer sog. Haigis-Formel mit +14 Dioptrien ausgewählt, ohne auf die Kurzsichtigkeit des rechten Partnerauges Rücksicht zu nehmen. Für das rechte Auge war nämlich auch schon ein OP-Termin geplant. Gänzlich fehlt ein Patientengespräch über die Zielrefraktion (der gewünschte Brechwert der optischen Korrektur) nach den individuellen Bedürfnissen (bei mir Schreiben am Laptop, Tablet und Smartphone). Der Gutachter weist nun darauf hin, dass gerade bei mir als von Jugend an Kurzsichtigem wichtig gewesen wäre, dass die Kunstlinse so hätte berechnet werden müssen, dass ich durch Abnehmen der Brille wie gewohnt, Texte im Nahbereich weiterhin lesen kann. Der Gutachter stellt zudem einen Dokumentationsmangel des Arztes fest.
Es folgt eine zweiseitige ausführliche Ausführung über Kunstlinsenberechnung, Konstanten-Optimierung und Vorhersagefehler, die darin endet, dass der Gutachter meine Probleme mit den unterschiedlichen Brillengläsern bestätigt und darauf hinweist, dass “diese Differenzen durch die moderne Brillenoptik heute gut kompensiert werden können, wenn auch mit recht unterschiedlichem Aufwand finanzieller Ressourcen für den Betreffenden”. Auf gut Deutsch: Mit viel Geld kann man da brillenoptikmäßig etwas machen.
Das Gutachten stellt nun weiter fest, dass ich als Patient keinen Anspruch auf eine “richtige”, wohl aber einen Anspruch auf eine fachgerechte Diagnose habe. Diese war nach Ansicht des Gutachters nicht möglich, weil der Augenarzt über die Sehverschlechterung im Jahre 2010 nichts wusste.
Ich behaupte allerdings, dass er damit seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und hätte nachhaken, hinterfragen müssen.
Der Sachverständige schlussfolgert nun, dass die Augenoperation als eine versuchsweise Therapie der Sehstörung ungeklärter Ursache zu sehen sei und auch kein Gesundheitsschaden eingetreten sei.
Der Gutachter geht von einem gedanklichen Irrtum infolge einer irrtümlichen Bewertung vorliegender Befunde, einem sogenannten Diagnoseirrtum aus. Allerdings, so der Gutachter, hätte man spätestens nach ein bis zwei Wochen nach dem Stand der Medizin in der Augenheilkunde davon ausgehen müssen, dass andere differenzialdiagnostische Maßnahmen einzuleiten sind. Diese führt der Sachverständige nun als Basisdiagnostik auf:
“Anamnese (Befragung des Patienten zur Krankengeschichte), Inspektion der Augen und ihrer Adnexe (Anhängsel), Kontrolle vorhandener Sehhilfen, objektive Refraktionsbestimmung, monokulare subjektive Refraktionsbestimmung, einschließlich Bestimmung der Sehschärfe, binokularer Abgleich bei Brillenverordnung, subjektive Bestimmung der Nahrefraktion bei Beschwerden und Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit, Prüfung auf Pupillenstörung, Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte, Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes, Tonometrie (Messung des Augeninnendruckes), Dokumentation sowie Befundbesprechung und Beratung.
Nun stellt der Sachverständige fest, dass der ärztlichen Sorgfaltspflicht insofern nicht nachgekommen worden ist, als meine Grundkrankheiten, die bei der Tauglichkeitsuntersuchung für die Katarakt-OP entdeckt wurden, vom Augenarzt überhaupt nicht in seine Diagnostik und Behandlung einbezogen wurden. Ein sorgfältiger Arzt hätte anhand der Daten von der Hausärztin erkennen müssen, dass Nikotingenuss damals, 2010 wahrscheinlich zu einer Durchblutungsstörung des linken Auges und des Sehnervs geführt haben könnten.
Der Gutachter führt weiter aus, dass es nach dem Stand der Medizin angezeigt gewesen wäre, “zusätzliche elektrophysiologische Untersuchungen des Sehnervens vorzunehmen und die Perimetrie (Gesichtsfelduntersuchung) manuell-handgeführt an einem automatischen Gesichtsfeldgerät und mit weiteren automatisch-statischen Untersuchungsstrategien zu ergänzen.” Speziell führt er die Diagnostikverfahren VEP (bzw VECP) und mfERG (Elektroretinogramm) auf, die von einem sorgfältigen Arzt hätten eingesetzt werden müssen. Außerdem vielleicht MRT (Magnetresonanztomographie, Kernspintomographie), Überweisung Facharzt Neurologie usw.
Dieser Bereich des Gutachtens schließt damit, dass die diagnostischen Maßnahmen des Augenzentrums Nordwest nicht vollumfänglich dem Stand der Medizin und ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprochen haben und ein Diagnoseirrtum vorliegt.
Auf die Frage, ob die durchgeführten medizinischen Maßnahmen im Rahmen der beanstandeten Behandlung gerechtfertigt waren, antwortet der Sachverständige im Tenor:
Die Operation am linken Auge sei, so wörtlich “mit Wahrscheinlichkeit nachzuvollziehen”. Die geplante zweite Operation am rechten Auge jedoch nicht schlüssig nachvollziehbar.
Die Frage, ob anhand der Krankendokumentation der medizinische Sachverhalt plausibel und widerspruchsfrei dargestellt sei, beantwortet der Sachverständige im Tenor wie folgt: In wesentlichen Teilen ja, aber die Diagnose des rechten Auges war falsch. Das rechte Auge war zu dem Zeitpunkt nicht operationsreif, da kein fortgeschrittener Katarakt, sondern in der Anfangsphase.
Frage: Wurde es unterlassen, notwendige Befunde zu erheben? Ja, fast sämtliche augenärztlichen Maßnahmen zur Abklärung unklarer Sehstörungen wurden unterlassen.
Auf die Frage, ob das Unterlassen der Befunderhebung für sich allein bereits völlig unverständlich war, führt der Sachverständige aus: Wahrscheinlich hat sich beim behandelnden Augenarzt Dr. Schellhorn eine gewisse Betriebsblindheit festgesetzt (Zusatz von mir: durch die Massenabfertigung der Patienten). Der Gutachter schreibt wörtlich: “Einem guten Arzt wäre das so wohl nicht passiert”.
Die abschließende Frage, ob ein gesundheitlicher Schaden eingetreten sei, beantwortet der Gutachter so: Der von mir subjektiv empfundene Nachteil der Zunahme Brechkraftdifferenz zwischen rechtem und linken Auge (Anisometropie) haben nicht zu einer objektiv messbaren Einbuße an Lebensdauer oder Lebensqualität geführt.
Das Letztere sehe ich vollkommen anders: Dadurch, dass mein linkes Auge aus meiner Sicht unnötig operiert wurde und ich dazu noch nicht einmal aufgeklärt und gefragt wurde, wie die künstliche Linse eingestellt werden soll, also auf nah oder fern, habe ich eine Einbuße an Lebensqualität erlitten.
Ich kann nämlich mit dem linken Auge ohne Brille nicht mehr erkennen, was auf meinem Fitness-Tracker steht oder im Bett ohne Brille auf dem Smartphone irgend etwas erkennen, weil meine Linse auf unendlich eingestellt ist.
Warum? Ja, weil das Alle so wollen, so der Arzt.
Ich hätte mich, wenn ich gefragt worden wäre, aber dafür entschieden, dass ich ohne Brille am Laptop arbeiten und das Smartphone hätte nutzen können, abgesehen von dieser für mich subjektiv äußerst unangenehmen Anisometropie, also Brilleneinstellung “links nah und rechts fern”.
Und mir ist ein finanzieller Schaden entstanden in Form von Zuzahlungskosten bei den Brillengläsern sowie der Kosten für die Biometrie beim Augenzentrum.
So, das Gutachten habe ich nun durchgearbeitet und verstanden. Ich habe auch verstanden, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Die Krankenkasse will nun wissen, wie ich weiter vergehen will. Ob außergerichtlich oder über einen Fachanwalt für Medizinrecht. Die Kosten müsste ich allerdings selber tragen.
Okay, ich muss jetzt erstmal herausfinden, welchen finanziellen (materiellen und möglicherweise immateriellen) Schaden ich für meinen Vorwurf eines Behandlungsfehlers realistisch ansetzen sollte. Hierzu benötige ich allerdings die Einschätzung eines Fachkundigen, also eines Arztes oder eines Fachanwaltes für Medizinrecht …
Wichtiger Link: Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Hier folgt ein Absatz mit Informationen, die ich nicht öffentlich machen möchte, nur für registrierte und berechtigte Personen zugänglich.
Mögliche Lösung gemäß Gutachten Seite 13/22 unten (Ausgleich der vom Augenarzt erzeugten Anisometropie durch moderne Brillenoptik = personalisierte Individualgläser) –>> “Hoya MyStyle z:B. berücksichtigt die unterschiedlichen prismatischen Wirkungen im Nahbereich und gleicht die Länge und Lage des Progressionskanals an.” Aus Forum optiker.de
Zitat: “Bewegen Sie aber die Augen nach innen und nach unten, um z.B. in 40 cm Entfernung zu lesen, entsteht in dem Glas mit der höheren Stärke eine stärkere prismatische Wirkung als im anderen, schwächeren Glas. Das führt dann u.U. zu Unverträglichkeiten oder sogar Doppelsehen.
Um dem zu begegnen, kann man Gleitsichtgläser mit Slab-off-Schliffen bestellen, das ist ein sog. Höhenausgleichsprisma, das die Prismendifferenz zwischen rechtem und linkem Glas wieder aufhebt, wenn sie Nahentfernungen fokussieren. Es hat stets die Basislage 270°, also unten, und wird nur auf dem Glas verwendet, das weniger Minus- oder mehr Pluswirkung hat. Man sieht es auch nicht, abgesehen von etwas erhöhter Dicke.
Solche Gläser müssen perfekt angemessen, eingeschliffen und angepasst sein, sonst geht es auch mit diesen Gläsern ins Höschen. Aber sie sind bei relevanter Anisometropie Ihre einzige Chance, mit Mehrstärkenversorgung auszukommen, es sei denn, Sie zögen auch eine Kombination aus Kontaktlinse und Brille in Betracht.”
Generelle Frage in den Raum gestellt: Ist man bei derartigem Sehproblem bei Apollo oder Fielmann überhaupt an der richtigen Adresse?
13.11. Einen frühesten Termin bei dem “augenlaser-praxis-rostock”-Netzwerk wurde mir für März 2020 angeboten. Das ist erst mal besser als gar kein Termin, aber weitere Zeit verstreicht nun … Was hat die Rautenkanzlerin nur aus unserem einst so vorbildlichem Gesundheitssystem dank ihrer nicht zu Ende durchdachten Zuwanderungspolitik gemacht?
16.12. Heute habe ich bei Fielmann versucht herauszubekommen, wie teuer eine im Gutachten beschriebene Lösung, die Differenzen in der Brechkraftstärke zwischen beiden Augen auszugleichen, überhaupt ist (Ausgleich der vom Augenarzt erzeugten Anisometrie durch moderne Brillenoptik = personalisierte Individualgläser) und habe das Wort Slab-Off-Schliff ins Gespräch gebracht. Die Augenoptikerin meinte, dass Slab-Off-Schliff nur bei Glas und nicht bei Kunststoff möglich ist und bot mir an, nach Weihnachten mal ein Gespräch über die Möglichkeiten mit dem Filialleiter zu führen.
Am 13.11.2019 habe ich folgendes Anliegen an die Augen-Praxisklinik Rostock geschickt:
“Im Oktober 2018 wurde bei mir am linken Auge eine Katarakt-OP beim Augenzentrum Nordwest vorgenommen. Da diese OP mein Sehempfinden insgesamt verschlechterte, wurde von der TK ein Gutachten bei der Poliklinik für Augenheilkunde, Greifswald, Prof. Dr. med Frank Tost in Auftrag gegeben, bei dem sich herausstellte, dass wichtige weitergehende Untersuchungen des Sehnerves durch VEP und mfERG beispielsweise und andere differentialdiagnostische Maßnahmen versäumt wurden.
Da ich in das Augenzentrum Nordwest aus verschiedenen weiteren Gründen kein Vertrauen mehr habe, suche ich einen Augenarzt bzw. eine Augenärztin, die mich anhand der vorliegenden Unterlagen (Patientenakte, Gutachten) berät, wie es nun mit meinem rechten Auge weitergehen kann.
Ich habe das Gefühl, dass sich mein Sehvermögen auch auf diesem Auge zunehmend verschlechtert.
Sämtliche Unterlagen kann ich digital per Link zum Querlesen oder als pdf-Dateien zu Verfügung stellen.”
Die knappe Antwort darauf: “Unsere Terminvergabe liegt jetzt im Februar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Praxisteam”
Januar 2020: Heute hatte ich das Gespräch mit dem Filialleiter von Fielmann und er hat erst mal persönlich eine Messung meiner Sehschärfe durchgeführt. Sie ergab 80% (Visus 0,8) auf meinem glücklicherweise noch nicht operierten rechten Auge und nunmehr 32 % (Visus 0,32) auf meinem linken, mit “falscher” Linse operierten Auge, bei dem offensichtlich am 20. Dezember 2010 der Sehnerv durch einen Augeninfarkt geschädigt wurde.Warum der Wert jetzt von vorangegangenen (25%) abweicht, ist mir unklar.
Weitere Daten Fern Auge rechts: Sphäre -3,25, Zylinder -0,25, Achse 90 und Auge links: Sphäre +0,25, Zylinder -0,5, Achse 20. Nah: Add 2,25 bzw. Nah separat Auge rechts -1,0 und Auge links +2,5
Nach eingehender Untersuchung und unter Berücksichtigung meines Sehempfindens empfahl mir der Filialleiter von Fielmann, anstelle von Gleitsichtgläsern zwei Brillen zu nutzen, eine für die Arbeit am Laptop bzw. Tablet und eine für fern. Dazu eine Sonnenbrille für die Ferne.
Update 3.3.2020: Heute hatte ich endlich den Termin in der Augen-Praxisklinik Rostock. Ich bin zügig dran gekommen und bevor ich an einen Arzt oder Ärztin weitergeleitet wurde, wurden mein Augeninnendruck und meine Sehhilfen beziehungsweise meine Sehstärke vermessen sowie weitere Daten, die für die Patientenakte wichtig sein könnten, aufgenommen. Ach ja, mir wurde noch eine schwarz-weiß gesprenkelte Karte vorgehalten mit der Frage, was ich darauf sehe. Einen Stern oben in der Mitte habe ich erkennen können? “Und unten?” wurde ich gefragt. “Nichts. Da erkenne ich nichts”, war meine Antwort. Leider habe ich vergessen zu fragen, was das nun bedeutet. Keine Ahnung, warum ich das nicht gefragt habe. Irgendwie vergisst man beim Arzt oder in diesem Fall bei dem medizinischen Fachpersonal oft, nachzufragen. Ich glaube, das geht nicht nur mir so.
Eine gute halbe Stunde wurde sich für diese Voruntersuchung ausreichend Zeit genommen.
Dann kam ich nach kurzer Wartezeit zu der Ärztin in Weiterbildung (AiW), Sabrina Ehlers. Auch hier hatte ich das Gefühl, dass man sich mehr Zeit für mich als Patienten nimmt, als im Augenzentrum Nordwest, wo ich vorher in Behandlung war. Da ich meine mittlerweile dicke Akte mit dem Gutachten und anderen relevanten Daten dabei hatte, bot mir die Ärztin an, dass sie sich außerhalb ihrer Arbeitszeit in der Praxisklinik die Unterlagen zu Hause in Ruhe anschaut. Da mir dies ja nur weiterhelfen kann, überließ ich ihr meine Akte, die ich ja zusätzlich digital auf meiner Dropbox-Cloud gespeichert habe.
Die Ärztin untersuchte dann mit der Spaltlampe den Sehnerv meines linken Auges und stellte fest, dass er nur sehr schwach zu sehen, also defekt zu sein scheint. Möglicherweise tatsächlich durch einen Augeninfarkt, verstopfte Gefäße.
Bei meiner Sehkraft stellte sie fest, dass sie sich nicht verschlechtert zu haben scheint, seit dem letzten Befund, der vorlag. Sie hat auch meinen Augeninnendruck mit einer zweiten Methode gemessen, ohne diesen typischen Luftstoß. Keine Ahnung, welche Methode das war. Wahrscheinlich die Messung mit dem Applanationstonometer nach Goldmann, das an der Spaltlampe befestigt ist. Darauf deuten die mir verabreichten orangen Augentropfen hin, die die Hornhaut örtlich betäuben und gleichzeitig Fluorescein beinhalten.
Augenärzte scheinen entweder nicht sehr gesprächig zu sein oder glauben, dass der Patient zu dumm ist, um sich mit ihm auszutauschen. Wegen des Augeninnendruckes, der bei ihrer Messung “grenzwertig” war (die genauen Werte blieben ihr Geheimnis), deutete sie an, dass man das anstelle von Augentropfen mit Laserstrahlen behandeln könnte.
Die Ärztin hat sich fast eine dreiviertel Stunde Zeit genommen und nun habe ich wohl eine neue Augenärztin gefunden. Das beruhigt mich einerseits. Andererseits bin ich allerdings verunsichert, warum ich über die Untersuchungen keinen Befund erhalten habe, denn auf meine Frage diesbezüglich sagte sie, dass mir kein Untersuchungs-Befund ausgehändigt wird. Ich war so baff, dass ich noch nicht einmal fragte, warum.
Ich versuchte inzwischen zu ergoogeln, ob Ärzte in Weiterbildung möglicherweise nicht befugt sind, einen Arztbrief, Befund selbständig auszustellen, bin da aber zu keinem Ergebnis gekommen beziehungsweise hatte auch keine Lust, seitenlange Abhandlungen darüber zu lesen. Deshalb habe ich am 4. März eine eMail an die Arztpraxis geschickt, mit der Frage, warum ich keinen Befund erhalten habe. Eine Antwort steht noch aus.
Im Grunde bin ich jetzt genauso schlau wie vorher. Noch nicht einmal mein Visus links und rechts wurde mir ungefragt bekannt gegeben. Das einzig Neue, das ich erfahren habe und in Besitz einer Broschüre bin: “SLT, Laser statt Tropfen. Die sanfte Alternative in der Glaukomtherapie”.
SLT, selektive Trabekuloplastik, ist eine Lasertherapie, die den beim Glaukom (grüner Star) erhöhten Innendruck um maximal 25 % senkt und bei 75 – 80 % der Patienten wirkt. Ich ahne allerdings schon, dass ich zu den 25 bis 30 % gehöre, bei denen diese Therapie nicht wirkt.
Das soll wohl Ende April, also wie immer “im nächsten Quartal” gemacht werden. Warum Ärzte Untersuchungen immer erst “im nächsten Quartal” durchführen wollen, hat wohl wirtschaftliche und nicht medizinische Gründe. Aber das hängt sicher mit der Abrechnungspolitik der Krankenkassen, unserem ungerechten Gesundheitssystem zusammen. Ich finde es schlimm, dass Untersuchungen oder Therapien nur aufgrund wirtschaftlichen Druckes, den Ärzte und Krankenhäuser durch die Gesundheitspolitik haben, hinausgezögert werden, obwohl es dafür keine medizinischen Gründe gibt.
Update 11.3.2020: Da ich durch Ausprobieren herausgefunden habe, dass ich mit dem linken Auge am besten durch ein Glas mit 0,00 Dioptrie sehen kann, ohne dass mir schwindelig wird oder ich Kopfschmerzen bekomme, habe ich jetzt ein solches Glas einsetzen lassen, das mit 49 € zu Buche schlug (durch die Anpassung an das rechte Brillenglas, entspiegelt). Das ist jetzt das dritte Brillenglas seit der Verordnung eines mir unangenehmen, Schwindel verursachenden Brillenglasses nach der Katarakt-OP. Es ist mir schleierhaft, dass eine Augenärztin des Augenzentrums Nordwest das nicht erkannt hat und mir ein “falsches” Brillenglas verschrieben hat.
Mir unverständlich ist auch, warum mir die aktuelle Augenärztin ein solches Glas nicht verschrieben hat, sondern davon ausgegangen ist, dass ich mit einer Brille links ohne Glas herumlaufe.
Am 4. März habe ich folgende eMail an die behandelnde Augenärztin der Augen-Praxisklinik geschrieben:
“Sehr geehrte Frau Ehlers.
Auf diese eMail bekam ich zunächst keine Antwort. Also rief ich kurz vor dem Termin, an dem ich meine Akte abholen wollte, in der Augen-Praxisklinik an und fragte, warum ich auf meine eMail noch keine Antwort bekommen hätte. Die Freundliche an der Rezeption antwortete, dass dies krankheitsbedingt sei. Die Frage, ob meine behandelnde Ärzin denn krank sei und deshalb nicht auf meine eMail geantwortet habe, verneinte sie und bestätigte, dass meine Akte an der Rezeption abholbereit sei.
Da es so langsam mit der Corona-Pandemie Ernst wurde und ich wegen der Ansteckungsgefahr nicht unbedingt eine Arztpraxis betreten wollte und immer noch keine Antwort auf meine Fragen hatte, schickte ich am 19.3.2020 folgende eMail an die Geschäftsleitung und das Qualitätsmanagement der Augenpraxisklinik Rostock:
“Sehr geehrte Damen und Herren.
Gemäß telefonischer Vereinbarung am 12.3. liegt meine persönliche Akte mit einem Gutachten und anderen wichtigen Unterlagen, die ich auf ihren Wunsch Ihrer ÄiW Ehlers überlassen habe, an Ihrer Rezeption zur Abholung bereit.
Durch die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Verbreitung möchte ich mich nicht der Ansteckungsgefahr aussetzen und kann die Akte nicht persönlich abholen. Ich möchte Sie deshalb bitten, mir meine Unterlagen per Postpaket an
meine Packstation (Adresse entfernt)
zuzusenden und mir dies am Absendetag per eMail zu bestätigen.
Als Brief an meine Adresse bestünde die Gefahr, dass die Unterlagen verloren gehen.
Zu meiner Untersuchung am 3.3.2020 bei ÄiW Ehlers habe ich folgende Fragen:
Warum habe ich keinen Befund der Untersuchung erhalten?
Warum habe ich keine Verordnung für ein Brillenglas für das linke Auge erhalten? Jetzt musste ich 49 € für ein entsprechendes Glas, bei dem mir nicht schwindelig wird wie bei den vorangegangenen zwei Gläsern, bezahlen. Bei einer Verordnung hätte ich nur eine Zuzahlung leisten müssen.
Ich hätte auch erwartet, dass mir die postoperativen Untersuchungsergebnisse, die ich vorgelegt habe, kurz erklärt werden, denn bis heute weiß ich nicht, welche genauen Augenerkrankungen ich überhaupt habe. Dies wird ja auch über “Einholung einer Zweitmeinung” von der Krankenkasse bezahlt.
Eigentlich war ich mit der Untersuchung in Ihrer Praxisklinik sehr zufrieden, nur das Arzt-Patient-Gespräch war für mich persönlich unbefriedigend, da ich genauso schlau wie vorher bin.
Bitte teilen Sie mir mit, wie und wann ich eine Zweitmeinung Ihrerseits erhalten kann.”
Mit Datum vom 20.3.2020 bekam ich auch eine postwendende Antwort mit meiner Akte, die so in meinen Briefkasten gequetscht wurde, dass ich sie kaum heraus bekam.
Darin enthalten war ein Befund der Untersuchung vom 20.3.2020.
Als Diagnose war unter anderem fälschlich angegeben, dass ich die Glaukom-Therapie wegen Verdacht auf Glaukom (H40.9.G) “ohne Empfehlung des Augenarztes selbststendig (Anm. genau so geschrieben) abgesetzt” hätte. Tatsächlich war es so, dass ich durch die Tropfen an einem Wochenende Schmerzen hatte, sie deshalb abgesetzt, aber sofort danach den Arzt darüber informiert hatte.
Weiter wurde als Differenzialdiagnose festgestellt: DD Okuläre Hypertension (H40.0 G), “alleinige Erhöhung des Augeninnendrucks ohne nachgewiesene (glaukomatöse) Schädigung des Auges, der Nervenfaserschicht der Netzhaut, des Sehnervenkopfes oder des Sehnerven.”(Zitat Wikipedia)
Weiterhin: links Opticusatrophie onA Verdacht auf vaskuläre + glaukomatöse Genese (H47.2 G), also “Gewebeschwund (Atrophie) des Nervus opticus, der die Nervenfasern und/oder die oligodendrozytärenMyelinscheiden betrifft” (Zitat doccheck)
Gesichtsfelddefekte links obere Hemisphäre mit Hinweis auf den Scan des Augenzentrum Nordwest (H53.4 G)
Pseudophakie (Vorhandensein einer Kunstlinse an Stelle der natürlichen Augenlinse) (Z96.1 G)
Cataracta senilis incipiens (Frühstadium eines Grauen Stars, Katarakt) rechts (H25.0 G)
Es folgt die Angabe des korrigierten Visus beim rechten Auge mit 80%, beim linken Auge mit 50%, mit dem Autorefraktor (AR) wurde rechts 80% gemessen und links 40%, wieder ein anderer Wert als 25% und 32% vorher. Dann folgen noch die subjektiven Werte, die mit dem Phoropter gemessen wurden. Keine Ahnung, was diese Werte aussagen. Rechts 1,0pp und links 0,5pp (sc=ccV), also 100% und 50% als bestkorrigierter Visus.
Es folgen Angaben über den Tensio, den Augeninnendruck, gemessen mit NCT, der Non-Contact-Tonometrie, also Messung durch Luftstoß (26/28) und APT, der Applanationstonometrie (nach Goldmann) mit Tropfen und einem Druckstempel an der Spaltlampe ((20/23). Die linke Zahl bezieht sich immer unlogischerweise auf das rechte Auge, was allerdings aus der Sicht des Arztes dann wieder logisch ist.
Es schließt sich eine Diagnose des vorderen Augenabschnittes und des Augenhintergrundes an. der vordere Augenabschnitt des rechten Auges ist reizfrei, Hornhaut (HH) klar und glatt, Vorderkamer (VK) ist “mt” (Keine Ahnung, mittel?) Linse RT + KS (keine Ahnung, was das bedeutet). Beim linken Auge die gleiche Diagnose mit Zusatz, dass die Hinterkammerlinse (HKL) klar ist.
Augenhintergrund des rechten Auges: Papille (der sogenannte Blinde Fleck am Sehnerv) vital, randscharf, CD 0,2 (?), Makula (Stelle des schärfsten Sehens, gelber Fleck) wirkt in Miosis (Pupillenverengung bei Licht) unauffällig. Beim linken Auge ist die Papille weißlich abgemlasst, randscharf, CD ca. 0,3 (?), Makula wirkt in Miosis unauffällig. Okay, was “CD” bedeutet, habe ich nicht herausgefunden. Aber jetzt kommt der Hit:
Als Therapie schlägt mir die Ärztin in Weiterbildung vor: “Brille so belassen”. Sie empfiehlt ernsthaft eine Brille ohne Brillenglas auf dem linken Auge. Ich lasse das mal so stehen, ohne meinen Kommentar dazu abzugeben, auch wenn es mir schwer fällt.
Darüber, dass ich einen Befundbericht verlangt habe, äußerte sie sich wörtlich “Es ist nicht üblich, jedem Patienten einen ausführlichen Brief jedes Mal mitzugeben …” Auch hier erspare ich mir einen Kommentar.
Es folgt eine halbe Seite wirres Blablabla und dann fett geschrieben, dass sie sich bestätigt fühlt, dass zwischen mir und der Praxisklinik “kein Vertrauensverhältnis entstehen wird … und ich von weiteren Terminvereinbarungen in der Praxis absehen solle”. Zudem wurde mir Hausverbot erteilt.
Das Ganze war dann unterschrieben mit dem kleingeschriebenen “dr. med” für sie, die Assistenz-Ärztin (in Weiterbildung) und die Unterschriften der anderen vier Gesellschafter dieser Augen-Praxisklinik. Ich möchte anmerken, dass diejenigen Ärzte, die das Examen an der Asklepios Medical School gemacht, dafür ein Diplom erhalten und sich “doktor” kleingeschrieben nennen darf, keine Schmalspurmedinziner, sondern eine solide, praxisnahe Ausbildung hinter sich haben. Ich verstehe nur nicht, dass sie auf der Website der Augenpraxisklinik auch nicht als solche beschrieben wird.
Übrig bleibt jetzt nur noch die Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde Rostock und ein paar Augenärzte, die scheinbar keinem Netzwerk angeschlossen sind. Ich habe also drei Monate umsonst auf einen Termin gewartet und muss neu überlegen, wie es mit meinen Augen weitergeht …
Hier weitere Rezensionen zu dieser sogenannten “Praxisklinik”. Nachdem meine Rezension 2020 gelöscht wurde, ohne dass ich es bemerkt habe, habe ich 2023 erneut eine google-Bewertung abgegeben.
Update 12. Januar 2021:
Durch die Corona-Situation bin ich bis heute überhaupt nicht weitergekommen. Ich muss jetzt langsam mal einen Anwalt suchen, der auch ohne persönlichen Besuch, sondern durch online-Kontakt tätig wird.
Update 13. November 2021:
Nun ist auch noch meine Krebs-Operation dazwischen gekommen und ich war zur stationären und nachfolgend ambulanter Behandlung in der Otto Körner-Klinik direkt neben der Augenklinik, bei der ich mich demnächst unbedingt anmelden muß, um mit meinem Augen weiter zu kommen, denn meine Angst, auf dem rechten Auge ebenfalls irgendwann verschwommen zu sehen, wird langsam unerträglich. Und ich merke, dass meine Sehkraft immer schwächer wird.
Hier hat mir der Zufall nachgeholfen, denn am 9. Februar 2022 sah ich plötzlich auf dem linken Auge noch noch schemenhaft, ohne Umriße, wie durch eine Milchglasscheibe. Das war so schlimm, dass ich als Notfall um 15 Uhr nach einem Zahnarzttermin in die Augenklinik fuhr, natürlich vorsorglich mit der mit der Straßenbahn, denn oft bekommt man bei Augenuntersuchungen diese gelben, pupillenerweiternden Tropfen. Ich echte Angst, dass da etwas schlimmes passiert sein könnte.
An der Augenklinik der Universitätsmedizin Rostock angekommen, musste ich bei einer Pförtnerin meinen digitalen Impfnachweis zeigen und einscannen lassen sowie natürlich auch noch eine Seite Papier mit diversen Fragen ausfüllen.
Dann habe ich bei der Anmeldung mit meiner Gesundheitskarte eingecheckt. Dabei stellte sich für mich heraus, dass die HNO-Klinik und die Augenklinik offensichtlich ein gemeinsames Computersystem nutzen, denn ich war als Patient schon gespeichert.
Gut, dass ich wohlwissend nicht mit dem Auto, sondern mit der Straßenbahn in die Klinik gefahren bin, denn nach den ersten Augendruck-Messungen (21 mmHg und 18 mmHg) und Sehtests bekam ich pupillenerweiternde Augentropfen für eine Netzhautuntersuchung per OCT. Dann kam eine Oberärztin, die sich mir nicht namentlich vorgestellt hat, und teilte mir mit, dass ich einen ausgeprägten Nachstar habe. Da ich aktuell keinen niedergelassenen Augenarzt habe, würde ich ausnahmsweise sofort in der Klinik gelasert werden.
Ein junger ägyptischer Assistenzarzt übernahm dann das Lasern, bei dem die eingetrübte Linsenhülle mikrochirurgisch geöffnet wird, was statt der avisierten sieben Minuten eine gefühlte viertel Stunde dauerte und subjektiv unangenehm war, da ich meine Stirn gegen ein band pressen musste und mich während des Laserns keinen Millimeter bewegen durfte. Dadurch verkrampfte ich nach einiger Zeit. Das wäre wahrscheinlich nicht passiert, hätte ich vor dem Lasern eine bequeme Sitzstellung eingenommen. Darauf werde ich also beim nächsten Lasern achten.
Nach dem Lasern musste ich eine halbe Stunde warten, ehe sich die Pupille wieder normalisiert hatte und ein erneuter Sehtest gemacht werden konnte.
Der ergab dann mit 50% (0,5p) einen besseren Wert als der im März 2020 von der “Praxisklinik”, die meine weitere Behandlung abgelehnt hatte, ermittelte Wert von 40% (0,4p), Deshalb rief mir wohl auch die Oberärztin, die das mitbekam, zu: “Das ist ja ein Wunder.” (O-Ton)
Eine ordentliche Aufklärung erfolgte allerdings weder durch die Oberärztin noch durch den Assistenzarzt und anderes behandelndes Personal. Vielmehr wurde ich für den nächsten Tag zu weiteren Untersuchungen bestellt und sollte vorher noch einen PoC-Antigentest machen, da ich am nächsten Tag wegen pupillenerweiternden Tropfen wieder mit der Straßenbahn fahren sollte und man da ein negatives Corona-Testzertifikat mit sich führen musste.
Am anderen Tag ging es dann mit erneuter Augeninnendruckmessung (15 und 15 mmHg) weiter. Dann folgte eine blaue vertikale Linie mit rotem Punkt. Was das genau auf sich hatte, bleibt das Geheimnis der Mitarbeiterin der Augenklinik. Danach absolvierte ich eine Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) und nochmals ein OCT, näheres dazu wurde mir nicht gesagt. Ich vermute, das war ein Papillen-OCT zur Feststellung der Nervenfaserdichte.
Plötzlich wurde – wie ich es auch schon einmal in der Otto-Körner-Klinik erlebt habe – ein Strafgefangener mit Fußfesseln von zwei Justizbeamten in den Wartebereich geführt und nahm dort mit gesenktem Glatz(kopf) Platz. Was er wohl verbrochen hat, dachte ich so bei mir und da kam mir die zerkratzte Motorhaube unseres Daimlers ins Gedächtnis und lies erst gar kein Mitleid aufkommen.
Nach erneuter Augeninnendruck-Messung (beide Augen 15 mmHg) und Sehtest bekam ich diese gelben, betäubenden Augentropfen, kann mich allerdings jetzt nicht mehr daran erinnern, für welche letzte Untersuchung das war. Augenheilkundler haben es leider an sich, wenig kommunikativ zu sein. Sie glauben wohl, der Patient versteht es eh nicht. Tatsächlich ist die Augenheilkunde aber auch ein schwieriges Gebiet, finde ich.
Nach drei Sutnden wurde mir dann erklärt, dass der Befund per Post zu mir nach Hause käme, ich damit zu einem Augenarzt gehen soll, um mir eine Überweisung für die Augenklinik ausstellen zu lassen für einen stationären Aufenthalt von drei Tagen für ein sogenanntes Tagesdruckprofil, einer Augeninnendruckmessung für eine Glaukomdiagnostik.
Keine Aufklärung darüber, wie die drei Tage ablaufen, was da wann genau gemacht wird …
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Danke für diesen Bericht. Er wird mir ein wenig die Angst nehmen. Bei mir wurde auch Grauer Star diagnostiziert und es steht eine OP an. Die Befürchtung blind zu werden ist allerdings immer da
Hallo, AntonG. Vielen Dank für deinen Kommentar. Ich kann nur raten, IMMER eine Zweitmeinung einzuholen. Ich bin leider bei einen “Massenabfertigung” gelandet und dadurch wurde bei den Voruntersuchungen und beim Vorgespräch nicht erkannt, dass ich offensichtlich einen Augeninfarkt hatte und die Operation somit unnötig war, ja mir sogar geschadet hat, weil ich jetzt auf dem linken Auge nicht mehr wie vorher ohne Brille im Bett auf meinem Smartphone die Schrift erkennen kann.
Ich gebe dir deshalb den dringenden Rat, nicht den gleichen Fehler zu machen.
Die Operation an sich ist nicht schlimm. Man bekommt durch die Augentropfen eine Leck-mich-doch-Stimmung und dann ist es auch schon erledigt.
Ich wünsch’ dir alles Gute.
LG,
Andi