Abzocke auf dem Supermarkt-Parkplatz

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Mein Tipp, die Zahlung zu verhindern

Vielleicht ist es dir auch schon passiert:

Beim Einkauf beim Discounter auf dem Parkplatz oder im Parkhaus vergessen, die Parkscheibe auszulegen. Du kommst nach dem Einkauf zurück zu deinem Auto und siehst schon von Weitem dieses signalgelb leuchten.

Nun fällt dir schlagartig ein, dass du vergessen hast, die Parkscheibe auszulegen. Das wäre der Normalfall. Aber es geht noch krasser: Du hast gar kein Schild gesehen, dass das Auslegen einer Parkscheibe verlangt wird. Oder so richtig krass: Du hast den markierten Parkraum um einige Zentimeter überschritten oder dein TÜV ist abgelaufen. Dafür gibt’s dann noch einen Zuschlag von 10 € auf die  “Grundstrafe” von 30 €. Das ist allerdings juristisch nicht durchsetzbar.

Foto: fair use rtl.de. Aber Achtung: Pink ist nicht erlaubt!

Mit der Nutzung des privaten Parkplatzes eines Supermarktes oder eines Parkhauses eines Einkaufzentrums kann man allerdings bei entsprechend gut sichtbarer, gut lesbarer und deutlicher Kennzeichnung einen Nutzungsvertrag für Parkraum mit dem Einkaufszentrum oder Supermarkt eingegangen sein und hat damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen eine Vertragsstrafe bei fehlender Parkscheibe oder Ablauf der maximalen Parkzeit vereinbart wurde, akzeptiert.

Wenn du den Parkplatz als Käufer genutzt hast und dies mit einer Kaufquittung mit der entsprechenden Uhrzeit nachweisen kannst, hast du den Parkplatz nicht zweckentfremdet genutzt und bist in diesem Fall auch nicht verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

So wehrst du dich gegen die Abzocke

Hier mein Vorschlag für eine eMail, die bei mir immer dazu geführt hat, dass die Strafe “storniert” wurde:

eMail an ( Beispiel “park+control”: service@park-control.de )

Betrifft: Widerspruch zur Vorgangsnummer #####

Ich bin regelmäßig Kunde bei Name des Supermarktes oder Einkaufzentrums, so auch am Datum lt. Zahlungsbeleg über Kaufbetrag in Euro um Uhrzeit des Zahlungsbeleges.

Um Uhrzeit des Strafzettel-Ausdruckes hat einer Ihrer Mitarbeiter festgestellt, dass ich meine Parkscheibe vergessen habe. Zu dieser Zeit war ich nachweislich beim Einkauf in der Firma Name des Supermarktes oder Einkaufzentrums.

Für den Einkauf (siehe auch beigefügte Fotos des Einkaufs und des Kaufbeleges) habe ich das Parkhaus genutzt, wie es mir als Kunden zusteht.
Eine “Vertragsstrafe” für eine zweckentfremdete Nutzung des Parkhauses trifft auf mich nachweislich also nicht zu.
Die mir fälschlicherweise verhängte Vertragsstrafe ist von Ihnen demzufolge zu stornieren.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser eMail und die Stornierung der unzutreffenden Vertragsstrafe in Höhe von Betrag der Vertragsstrafe in Euro.

Name
(Fahrzeugführer Angabe des Kfz-Kennzeichens)

Mein Tipp

Du solltest dir angewöhnen, grundsätzlich die Einkaufsbelege zu verlangen, wenn du dein Auto in einem Parkhaus eines Einkaufszentrums oder auf dem Parkplatz eines Discounters abstellst. Apotheken beispielsweise müssen seltsamerweise immer daran erinnert werden, den Beleg herauszurücken, tun dies nie freiwillig. Darüber rege ich mich schon Jahrzehnte auf.

Und wenn du dir zusätzlich angewöhnst, bei jedem Parken die Parkscheibe einzustellen, ersparst du dir auch solch nervige eMails und bist auf der ganz sicheren Seite.

youTube-Videos zum Thema

Links zum Thema

Parkscheibe muss blau, darf nicht pink sein

ARD: Vorsicht, Verbraucherfalle

Verbraucherzentrale: Regeln für private Strafzettel

Vielleicht interessiert dich auch mein Blog-Artikel über die Haftung des Parkplatzbetreibers in “Schon mal einen Platten gehabt?”

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2 Antworten

  1. M. Müller sagt:

    Hallo zusammen. wie wehren wir uns – gar nicht.
    Aufregen ja, mehr aber nicht.
    Aber nicht einer allein kann etwas schaffen, aber viele !!!
    Wie?
    wenn wir mit 20-30 Leuten den Parkplatz benutzen, in den Laden gehen, und jeder einen Einkaufswagen mit unterschiedlichsten Waren vollstopft, dann
    einfach alles im Gang stehen lassen und den Laden verlassen – Begründung: eure Parkzeit läuft ab.
    Je mehr, je öfter. Was folgt? Die Nerven der Händler liegen irgendwann blank, weil die Mitarbeiter zu nichts mehr kommen.
    Wenn die Zeiten auf 2 h erhöht sind,haben Alte und Gehbehinderte und Wocheneinkäufer mal eine Chance ohne Abzocke durch Wegelagerer einkaufen zu können.

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