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Foto Andi: Der einsame Youngtimer auf dem Parkdeck
Google Maps vergrault seine Local Guides, indem es auch alte Bewertungen wohl aufgrund Rechtsanwaltsschreiben wegen angeblicher Verleumdung / Diffamierung löscht und den Beweis, dass es keine Verleumdung ist, dem Bewerter zuschiebt, also die Beweisumkehr praktiziert.
Der Bewerter, neudeutsch Local Guide, muss nun innerhalb von sechs Monaten an “Googe Removals” detaillierte und aussagekräftige Beweise liefern, damit die Rezension wieder aktiviert wird beziehungsweise, so wörtlich “aktiviert werden kann”. Also, das scheint noch nicht einmal sicher zu sein, dass die Bewertung tatsächlich wieder online gestellt wird.
Verlangt wird Datum und Uhrzeit des Besuchs, Nachweise, wie Rechnungen, Screenshots, Belege, Terminunterlagen, also alles, was die Seriosität der Bewertung beweisen kann.
In meinem Fall geht es um eine Bewertung vom Dezember 2023, also vor 8 Monaten, zu dem Betrug durch Ignorieren von Mängelrügen innerhalb der Gewährleistungspflicht und Verweigerung der Gewährleistungspflicht der Firma Bacs Kfz GmbH in Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Scheiler.
Ausstehend bedeutet, dass das Video und die Bewertung für andere nicht mehr sichtbar ist, bis es von Google Maps wieder aktiviert wird.
Google Removals schreibt zudem wörtlich: “Bitte beachten Sie, dass die oben beschriebenen Entscheidung(en) auch per Automatisierung bearbeitet wurden. Google setzt für die Bearbeitung von Beschwerden eine Kombination aus manueller Überprüfung und Automatisierung ein. Weitere Informationen zur Automatisierung finden Sie unter g.co/legal im Abschnitt „Automatisierung“.
Diese Automatisierung scheinen einige Anwälte von solchen Betrüger-Werkstätten zu nutzen, damit die Bewertungen erstmal gelöscht werden. Das Stichwort scheint hier “Verleumdung” zu sein, also dass vom Local Guide ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufgestellt wurden, obwohl er wusste, dass die Behauptungen unwahr sind.
Das wäre allerdings eine strafbare Handlung im Sinne des § 187 StGB. Google Maps stempelt seinen Local Guide also erstmal als Straftäter ab und fordert ihn sozusagen auf, das Gegenteil zu beweisen.
Man könnte ja auch die Bewertung stehen lassen und dem Bewerter eine Frist setzen, zu beweisen, dass es tatsächlich eine Verleumdung im Sinne des § 187 StGB ist.ist.
Google Maps wählt jedoch den für sich einfacheren Weg, nämlich die Bewertung zu entfernen und dem Local Guide die Möglichkeit des Einspruchs zu dieser Entscheidung zu geben.
Also habe ich jetzt erstmal den Stress, zu beweisen, dass meine googleMaps-Bewertung den Tatsachen und der Wahrheit entspricht und keine Verleumdung ist.
Dies werde ich natürlich jetzt zeitnah tun und dann hier dokumentieren, ob mein Video und die Bewertung wieder reaktiviert wurde. Hier geht es nämlich um das Prinzip, einen (in meinem Fall) betrügerischen Werkstattbesitzer nicht “ungestraft” davonkommen zu lassen, wenn schon der Staat nicht in der Lage oder gewillt ist, solchen Betrügern Einhalt zu gebieten und Strafanträge oft nicht weiter verfolgt oder verstauben lässt.
Und ganz offensichtlich sind meine Bewertungen für den – jedenfalls in meinem Fall – unseriösen “Geschäftsmann” Christoph Scheiler eine Strafe, sonst würde er sich nicht so bemühen, sie löschen zu lassen.
Noch einfacher allerdings wäre es gewesen, den zugefügten Schaden in Höhe von etwa 700 € zu begleichen.
In dem letzten Telefonat am 18. Dezember 2023, an dem er eine Schadenersatzzahlung zusagte, die Überweisung allerding nie erfolgte, meinte er noch, dass seine Kunden über die negativen Bewertungen schmunzeln würden.
Ist mir Wurscht. Meine Bewertungen entsprechen den Tatsachen und der ein oder andere wird sich auf Grund dessen überlegen, dieser Werkstatt das Vertrauen zu schenken.
So, ich habe nun ein paar Wochen abgewartet, ob der angeblich Verleumdete einen Strafantrag wegen Verleumdung gestellt hat, aber das sieht nicht so aus. Deshalb habe ich mir heute die Arbeit gemacht, die Beschwerde bei Google Removals einzureichen, aus dem sich der Auftrag, die Mängelrügen, Schadenersatzforderung und weitere Dinge (Schreiben an Anwaltskammer wegen unwürdigen Verhaltens seines Anwaltes und somit den Verstoß gegen die allgemeine anwaltliche Berufspflicht gemäß § 43 BRAO) ergeben, die es rechtfertigen sollten, mein Video wieder zu reaktivieren.
Ich berichte dann hier weiter, ob und wann meiner Beschwerde nachgekommen wurde.
Heute hat Google meiner Beschwerde auf die Löschung meiner Rezension stattgegeben mir mitgeteilt, dass mein Video wieder reaktiviert wird:
“Wir haben Ihre Beschwerde erhalten und geprüft.”
Ich denke mal, dass die Prüfung auch über KI gelaufen ist, denn nachdem mir mitgeteilt wurde, dass meine pdf-Dateien nich zu öffnen waren, habe ich sie nochmals per eMail hingeschickt und 10 Minuten später habe ich die nachfolgende Mail von Google erhalten. So schnell kann kein Mensch die pdf-Dateien lesen, auch nicht querlesen, um eine Entscheidung zu treffen.
“Google hat entschieden, derzeit folgende Inhalte zu reaktivieren:
Google hat entschieden, die Inhalte auf der Grundlage der vom Beschwerdeführer angegebenen neuen Informationen zu reaktivieren.
Viele Grüße
Ihr Google-Team”
Es lohnt sich also, Beschwerde beziehungsweise Einspruch einzureichen, wenn Betrüger und ihre Anwälte versuchen, negative Bewertungen löschen zu lassen.
Google verwendet interessanterweise abwechsend die Begriffe “Beschwerde” und “Einspruch”.
Es dauerte dann noch zwei, drei Stunden, bis das Video wieder (für mich offensichtlich) online war. Als ich allerdings über anonymes Browserfenster kontrolliert habe, ob die Bewertung wieder online ist, konnte ich das Video nicht finden. Ich bin dann nochmal über den von Google mir mitgeteilten Link weiter oben zu meiner Bewertung gegangen und habe auf posten geklickt. Daraufhin erschien sie als “neue Bewertung”. Die früheren Likes wurden übernommen.
Wichtig: Man muss es also offensichtlich selbst nochmal “aktivieren”. zumindest aber über “Anonym” prüfen, ob die Bewertung tatsächlich – sprich für jeden – sichtbar ist.
Ob derjenige (Bewerteter oder sein Anwalt) darüber informiert wurd, dass meine Beschwerde Erfolg hatte und die Bewertung mit dem Video reaktiviert wurde, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, vermute es allerdings.
Heute, am 20.10. habe ich nochmal geprüft und festgestellt, dass meine Bewertung mit dem Video erneut offline ist. Ich vermute, dass der bewertete Christoph Scheiler wieder aktiv geworden ist und die Bots von Google erstmal die Bewertung deaktiviert haben. Eine Nachricht von googleRemoval habe ich heute, am Sonntag nicht bekommen.
Mal sehen, was morgen passiert. Ich habe jedenfalls sofor eine Nachricht an googleRemovals geschickt mit der Bitte um Erklärung.
Heute, am Montag, ist meine Bewertung (mit dem Zusatz seit 2 Tagen) wieder online. Eine email mit einer Erklärung habe ich von googleRemovals nicht erhalten. Alles etwas undurchschaubar, aber Hauptsache, die Bewertung mit dem Video ist wieder für jeden sichtbar.
Was lernt man daraus? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Und falls du dich wunderst, dass neben mir kaum andere negative Bewertungen zu sehen sind und diese (in meinem Fall) Betrüger-Werkstatt trotzdem so viele (4,9 bei 121 Bewertungen, Stand 10/2024) Sterne hat, dann liegt das daran, dass er (Christoph Scheiler) alle negativen Bewertungen löschen lässt und kaum jemand sich – so wie ich – die Mühe macht, gegen die Löschung vorzugehen.
Aber deshalb bin ich auch so hartnäckig, dass wenigstens meine schlechte Bewertung nicht gelöscht wird, denn sie entspricht der Wahrheit und ist nach meinen Recherchen nur die Spitze des Eisbergs von betrügerischen Reparaturen und Gebrauchtwagen-Verkäufen dieser Werkstatt.
Die gelöschten negativen Bewertungen habe ich auch anhand von Screenshots dokumentiert, falls das mal gebraucht wird.
Hier der Link zum Video >>> https://maps.app.goo.gl/QpeCDt7d9nm1ACeu9
Vielleicht interessiert dich auch mein Artikel, wie man Pfusch und Betrug bei Autowerkstätten vermeiden kann.
Da gibt es einen Handy Reparatur Service namens M-A-Z in Rostock, mit dem ich schon zweimal “seltsame” Erfahrungen gemacht habe, die ich in meiner Rezension beschrieben und im August 2024 veröffentlicht habe.
Hier der Text meiner Rezension:
“Mein Smartphone OnePlus One Nord CE 5G ist mir heruntergefallen und hat trotz Panzerglas und Schutzhülle einen Riss im Frontglas (unter dem Panzerglas und über dem Display). Ich habe mir auf youTube ein Video eines Profis angesehen, wie ein Austausch stattfinden könnte, der bei ihm 20 Minuten dauerte. Da das Frontglas bei meinem Handy mit dem Display verklebt ist, braucht man ein spezielles Gerät zum Erwärmen. Deshalb dachte ich mir, geh doch einfach zum Profi am Stand im Warnow-Center. Leider war die Beratung miserabel: Der “Profi” verstand zunächst nicht, was überhaupt defekt ist, weil er noch nicht einmal mein Handy ordentlich in Augenschein genommen hat. Das Wort Frontglas war für ihn Panzerglas. Als ich immer wieder sagte, dass das Panzerglas nicht defekt ist, sondern das Frontglas, fing er immer wieder mit Erneuerung des Displays an und verstand nicht, dass das Display in Ordnung ist. Auch mein Hinweis, dass ich das Frontglas über Amazon selbst bestellen könnte, wenn er es nicht beschaffen kann, verstand er offensichtlich nicht. Irgendwann stellte er an seinem Bildschirm fest, dass bei meinem Handy das Frontglas mit dem Display verklebt sei und konnte mir nur eine Reparatur des Frontglases mit dem Display für 119 € anbieten. Für die erforderliche Erneuerung eines Frontglases vom Beschaffungspreis von 13 € und 20 Minuten Arbeit erscheint mir der Preis unangemessen. Unter einer Kundenberatung und Ressourcen schonender Reparatur verstehe ich etwas anderes. Warum soll ich ein funktionsfähiges Display wechseln lassen, das noch in Ordnung ist? Zumindest hat sich die Firma insofern “weiterentwickelt”, dass man nun Kostenvoranschläge erteilen kann. Vor drei Jahren hatte ich im damaligen Laden ein Handy reparieren lassen wollen und auf die Frage nach den Kosten bekam man die Antwort: “Das können wir erst nach der Reparatur sagen”. Fazit: Auch der zweite Versuch, Kunde dieser Werkstatt zu werden, ist u.a. an der schlechten Kommunikation (mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse) gescheitert. Dann werde ich mich wohl selber heranwagen oder mit dem kleinen optischen Makel am Frontglas weiterleben. Diese Werkstatt verdient jedenfalls nicht den Namen “Handy Reparatur”. PS: Auf das Angebot, mich erneut zu melden, bekam ich auf meine eMail an den Geschäftsführer keine Antwort.”
Hier meine eMail an den Geschäftsführer, Mehrdad Jahed, wohl ein Afghane, dessen Namen und eMail-Adresse ich erst über Creditreform herausbekommen habe, da auf der Internetseite seiner Firma kein Impressum geschaltet ist.
“Google hat eine Beschwerde über die nachfolgende(n) URL(s) aus den folgenden rechtlichen Gründen erhalten: Diffamierung
Nach einer Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende Entscheidungen getroffen haben:
Betroffene Inhalte: Beitrag
Rechtsprechung: Deutschland
Verstößt anscheinend gegen: Diffamierung
Folge: Zugriffsbeschränkung
Unten finden Sie die betroffene(n) URL(s).
Aus diesem Grund sind wir gerade dabei, die angegebene Maßnahme auf die betroffenen Inhalte bei Google Local Reviews für Nutzer weltweit anzuwenden.”
Hierauf habe ich heute, am 18. April Beschwerde eingereicht:
“Es handelt sich NICHT um eine Diffamierung, sondern um meine persönliche Erfahrung im August 2024 (Datum der Rezension) mit der Firma Handy Reparatur MAZ. Der Firmeninhaber hat sich auch noch auf meine Rezension als Antwort bedankt und mir angeboten, mich mit ihm in Verbindung zu setzen. Diese Antwort scheint er allerdings später gelöscht zu haben. Am 15.4.2025 konnte ich die Antwort unter meiner Bewertung noch lesen, am 16.4. war sie verschwunden. Als Beweis, dass meine Rezension der Wahrheit entspricht und KEINE Diffamierung oder üble Nachrede darstellt, übermittle ich Ihnen meine eMail vom 18. August 2024 über sein ProvenExpert-Profil, aus der hervorgeht, dass der Geschäftsführer Mehrdad Janet mir aufgrund meiner Rezension damals angeboten hat, mich bei ihm zu melden. Da jedoch nirgendwo ein Impressum für seine Firma existiert, habe ich nach seinem Namen und eMail über Google recherchiert und schließlich über Creditreform verifiziert (Anlage).
Aus den genannten Fakten ist klar ersichtlich, dass keine Diffamierung vorliegt, denn dann hätte sich der Inhaber nicht für die Rezension bedankt und mir angeboten, mich zu melden, sondern hätte Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt.
Er will ganz offensichtlich einfach meine negative Erfahrung und Rezension gelöscht haben, obwohl sie der Wahrheit entspricht. Dies ist aber nicht der Sinn von Google-Rezensionen.
Ich bitte Sie deshalb, meine Rezension wieder online zu stellen.”
Mal sehen, ob ich wieder Erfolg habe. Ich werde über das Ergebnis berichten.
Am Ostermontag (!), den 21. April 2025, nach nur drei Tagen, bekam ich folgende eMail von GoogleRemovals:
“Wir haben Ihre Beschwerde erhalten und geprüft.
Google hat entschieden, derzeit folgende Inhalte zu reaktivieren:
Google hat entschieden, die Inhalte auf der Grundlage der vom Beschwerdeführer angegebenen neuen Informationen zu reaktivieren.
Viele Grüße
Ihr Google-Team”
Also, es lohnt sich bei solchen Typen von Geschäftsleuten, die glauben, negative Rezensionen einfach mal wegen angeblicher Diffamierung beziehungsweise Verleumdung löschen zu lassen, eine fundierte Beschwerde bei GoogleMaps einzureichen.
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