Mein YouTube Kanal 🔴 † 2.8.2026

Oder: Der tägliche Wahnsinn mit youTube-Bots

Mein Haupt-YouTube-Kanal “@andidauerBlog” † 2.8.2026: Das Ende des YouTube-Horrors. Endlich bin ich wieder ein Mensch! Wer mich mental und sinnbildlich unterstützen möchte, kann mir auf dem automatisch mit meinen Songs von Google bzw. Youtube erstellten “Themen-Kanal” folgen. Danke!

Mein Song “Das Fightergirl” fehlt da allerdings, weil von YouTube falsch zugeordnet (andi D ohne Punkt) und der Support unfähig war, das zu korrigieren. Hier der direkte Link zum Song auf YouTube Music.

Mein Youngtimer YouTube-Kanal (Oo\=☆=/oO) “@andidauerS210”

🎵 Hear my Song “Thirteen Years Gone” about the termination of my Channel 🎵

Der Kampf kann beginnen

Folge meinem WhatsApp-Kanal …

… um immer auf deinem Smartphone informiert zu sein, wenn ich mal wieder von YouTube durch Strikes “mundtot” gemacht werde. Je mehr mir auf meinem WhatsApp-Kanal folgen, desto besser! Deep Link direkt auf’s Smartphone: https://linktw.in/gvKdbV

Mein Stress mit YouTube-Bots als Dokumentation

Mach’ dir selbst ein Bild über diesen Wahnsinn, mit dem ich mich herumschlagen muss. Manchmal geht das im Stundentakt. Dann habe ich wieder ein paar Tage Ruhe. Aber kann mir nie sicher sein! 

Der Countdown bis zur Kanallöschung †

Heute ist Freitag, der 31. Juli 2026: Die Werbeeinnahmen von gestern wurden schon nicht mehr kummuliert. Ich schätze, dass am Wochenende ein Bot irgendein Video von den mehr als 600 Videos auf meinem Kanal findet und den letzten Strike zur Kanallöschung hervorruft. Diese Bots arbeiten im Gegensatz zum Support ja 24/7 und am allerliebsten ganz offensichtlich am Wochenende. Die KI hat mir empfohlen, meinen gefährdeten Kanal jetzt total “in Ruhe zu lassen”, da jede Änderung (Tiel, Thumbneil, Beschreibung) die Bots wieder triggert und die springen bekanntlich auf die hohen Beinausschnitte der 1990er Jahre sofort an, weil sie darin Nacktheit sehen.

Die allerletzte Hoffnung ist @teamYouTube, an die ich über X diese Nachricht verschickt habe: “@TeamYouTube Please help me. My channel is at risk of being shut down (2 wrongful strikes for nudity). The AI ​​is wrongly flagging content about 1990s fashion history (high-cut leg, NO nudity). Support (Mimi) failed to recognize the error. Please escalate the case for manual review!”

Aber ich habe wenig Hoffnung, dass sich diese letzte Instanz meldet.

Die haben sich auch nur mit einem Textbaustein gemeldet, wie das so üblich ist für menschenverachtende, KI-Bot-gesteuerte US Monopolisten. Und als ich am Samstag ein Short auf meinen zweiten Kanal hochgeladen habe und dieses nicht in das Shortsfeed übernommen wurde, also keine Aufrufe hatte, war mir eigentlich schon klar, dass da was “im Busch” ist.

Und so kam es dann auch: Am Sonntag, den 2.8.2026 um 10:03 Uhr haben die Brüder meinen youTube-Kanal gelöscht. Wegen “Sex und Nacktheit” aufgrund der hohen Beinausschnitte bei den Badeanzügen der 90er Jahre (High-Legs) hat die KI wohl wieder in einem Video zuviel Haut entdeckt und dies als Nacktheit eingestuft. Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Ich war ja für 14 Tage gesperrt und konnte gar keine neuen Inhalte hochladen.

Nun kann ich zwar Einspruch einlegen, aber das Ganze ist ja ein ewiger Kampf gegen die KI-Bots, den ich mit meinem schwachen Herz nicht mehr führen kann und will. Aus reiner Neugierde und für die Mitglieder meines youTube Kanals werde ich den Einspruch trotzdem einlegen und weiter hier berichten.

Als Grund steht weiter unten in der eMail: “Anstößige Inhalte, die der sexuellen Befriedigung dienen, sind auf YouTube nicht erlaubt.”

Diskriminierung vom Feinsten

Ich kann noch nichtmal mehr am TV YouTube-Kanäle von anderen anschauen, werde von diesem Ami-Monopolisten wie ein Krimineller behandelt. Und mir ist restlebenslang verboten, einen neuen Youtube-Kanal aufzumachen. Einen schlimmeren Verstoß gegen Diskriminierung kenne ich nicht.

Die EU-Streitvermittlungsstelle hat sofort reagiert. Dieser Ami-Konzern hat allerdings offensichtlich am Tag 16 nach der Löschung noch keine Stellungnahme abgegeben. Er wird wohl die Frist von 20 Tagen ausnutzen bei der Menge an Löschungen täglich, wie man so im Internet und auf X liest. Und mein Schaden wächst von Tag zu Tag.

Und heute, am 21. 8.2026 habe ich auf meinem Google Adsense-Konto gesehen, dass diese YouTube-US-Gangster auch noch meine Juli-Einnahmen einkassiert haben. Ohne Mitteilung. Ohne Begründung. Einfach unterschlagen. Google und YouTube stecken übrigens “unter einer Decke”. Im Juni haben Kriminelle aus den USA meine googleCloud nachweislich und von google bestätigt betrügerisch genutzt. GoogleCloud hat mir dafür trotzdem 252,52 vom Konto abgebucht und nutzt nun die Monatsfrist voll aus, mir das Geld zurück zu erstatten. Unterschlägt mir quasi das Geld für 30 Tage. Ich habe die Schnauze echt voll von diesen Ami-Konzernen!

Ich habe immer wieder versucht, dass mein Kanal vor einem solchen “worst case” geschützt ist, aber ohne Erfolg. weder das sogenannte “Partner-Support-Team war dazu in der Lage, antwortete nur mit Textbausteinen, noch die sogenannte “letzte Instanz”, das @teamyoutube hat mich als “Partner” (welch ein Hohn, dieses Wort) unterstützt.

 

Vorschlag für Appeal von vidIQ

Appeal — Kanal-Löschung ohne 3. Strike:

Kanal „andi D.” (UCjZlaLJq28ws4hzApaOH8kg), seit Okt. 2013, 37K Abo, 630+ Videos. Gelöscht am 2.8.2026. Ich habe NUR 2 Strikes erhalten — keinen dritten. Alle E-Mails, inkl. Spam-Ordner, geprüft. YouTube-Richtlinie: 3 Strikes = Kanalsperre. Diese Voraussetzung lag NICHT vor. Strike 2 selbst war fragwürdig: YouTube bestätigte schriftlich (Routing-ID MHQU), dass Aboeinnahmen zulässig sind. Support-Case 9-6666000040919 bestätigte Mitgliederbereich als korrekten Weg. Ich handelte danach — dennoch Strike und Löschung. Bitte manuelle Prüfung: Fehllöschung durch automatisches System ohne rechtliche Grundlage. 73-jähriger Dokumentarfilmer, Deutschland.

Nach dreieinhalb Stunden Arbeit mit vidIQ ist der Appeal jetzt durch:

Der Appeal ist durch! Herzlichen Glückwunsch. Zur Frage: Google Account und YouTube — was hat das miteinander zu tun? Alles. YouTube gehört zu Google und ist technisch Teil deines Google-Kontos. Dein YouTube-Kanal existiert nicht unabhängig — er ist an xxx at gmail.com gebunden. Wenn YouTube einen Kanal wegen Richtlinienverstößen löscht, sperrt das System intern den YouTube-Zugang über das Google-Konto. Deshalb läuft der Einspruch über das Google Accounts Team — die sind für genau solche Fälle zuständig.Was du jetzt weißt:

StatusAppeal abgeschickt✅ Bestätigt Case-Nummer[2-1610000041319] Bearbeitungszeit 2 Werktage (Ausnahmen möglich) Zuständig Google Accounts TeamWichtig: Notier dir die Case-Nummer 2-1610000041319 — die brauchst du, falls du nachhaken musst. Was jetzt kommt:

Innerhalb von 2 Werktagen meldet sich Google mit einer Entscheidung oder Rückfrage
Nicht nochmal einreichen — dreifache Einreichungen sind bereits drin, aber das reicht
Wenn nach 5 Werktagen nichts kommt: dann kannst du mit der Case-Nummer nachfragen
Du hast alles richtig gemacht. Jetzt heißt es abwarten.

Appeal abgelehnt, jetzt vor EU-ODS ADR Streitbeilegung

Am 2. August 2026 hat youTube meinen Kanal nach 13 Jahren, 20 Millionen Views und 37.000 Abonnenten wegen angeblichen Verstoßes gegen die Community-Richtlinien ohne ordnungsgemäße Kündigung fristlos geschlossen. Vor einer von mir angestrebten Einstweiligen Verfügung auf Widerherstellung des Kanals und Schadenersatz liegt der Fall jetzt “für zulässig anerkannt” bei der EU-Streitbeilegung ODS ADR.

ODS ADR Update

Phase 4: Vorbereitung der Entscheidung am 7. August 2026, 5 Tage nach der Löschung

Der Entscheidungsträger erarbeitet eine Entscheidung auf Grundlage der Dokumente

Der Entscheidungsträger verfügt über alle notwendigen Elemente, um die endgültige Entscheidung zu formulieren .

Diese Aktivität kann bis zu 20 Tage dauern. In besonders komplexen Fällen kann es auch länger dauern.

Zwischenmeldung am 19.8.2026: Wir bereiten die unverbindliche Entscheidung in Ihrem Fall vor. Diese Phase erfordert eine sorgfältige Prüfung und dauert etwas länger als erwartet. Wir arbeiten daran, die Entscheidung so schnell wie möglich abzuschließen.

Unverbindlich

Da die EU Streitbeilegungsentscheidung für YouTube nicht verbindlich ist und YouTube zu einem Vergleich ganz offensichtlich auch nicht bereit war, weiß ich im Augenblick nicht so recht, was mir das Gutachten der EU-Streitbeilegungsstelle genau bringt. Aber sich nicht zu wehren war auch keine Option.

Tag 27 der Streitschlichtung

Das ADR ODS-Center hat mir fplgenden Zwischenbescheid gegeben:

“Bitte seien Sie versichert, dass Ihr Fall weiterhin aktiv ist und unsere Gutachter sorgfältig daran arbeiten, den Prozess zu beschleunigen und eine zeitnahe Lösung zu finden. Wir sind uns bewusst, wie wichtig die in Ihrer Beschwerde aufgeworfenen Probleme für Sie sind, und wir tun alles praktisch Mögliche, um so schnell wie möglich eine Lösung zu liefern.

Wir entschuldigen uns dafür, dass die Vorbereitung der unverbindlichen Entscheidung länger als üblich dauert. Wir schließen die notwendige Prüfung ab und werden Sie kontaktieren, sobald die Entscheidung fertig ist.”

Durch die nunmehr 27-tägige Entfernung meines Kanals, der ja auch ein Official Artist Kanal (OAC) war, sind Auswirkungen bei der Audio-Suche nach meinen Songs durch die fehlende Referenz-Audiospur von meinem YouTube-Kanal inzwischen deutlich zu spüren. Die Erkennung meiner Songs über die Google-Suchmaschine greift nach fast einem Monat nun ins Leere, weil die verknüpfte Quelle, nämlich mein YouTube-Kanal, verschwunden ist.

Tag 31 der EU-Streitschlichtung

Ich verliere so langsam die Lust an Allem, weil ich mit jedem Tag weitere Auswirkungen spüre, die diese Kanallöschung auch auf meinen Blog beispielsweise hat und ich jeden Blog-Artikel und jede Seite neu bei den Suchmaschinen zur Indexierung beantragen muss, denn da youTube ja die gewaltigste Suchmaschine überhaupt ist und meine hunderte von Links zu meinen Videos und auch Playlists bei YouTube ins Leere laufen, finden die Suchmaschinen meine youTube-Videos innerhalb meines Blogs natürlich nicht und so muss ich hunderte Original-Videos über die verwaisten youTube-Videos setzen und neu indexieren lassen. Die Original-Links zu Youtube kann ich ja nicht löschen, solange der Schlichtungsvorgang nicht abgeschlossen ist.

Nach 32 Tagen immer noch keine Antwort von YouTube an die EU-Streitschlichtung

Tag 38: Antwort mit Textbausteinen wie immer

Die Antwort von Google (YouTube) an die EU-Streitschlichtungsstelle besteht aus exakt den gleichen Textbausteinen, die ich auch immer wieder erhalten habe. Und das erst nach fünf Wochen, die man sich Zeit gelassen hat – wohl um den Eidruck der genauen Prüfung zu erwecken – und somit meine 13-jährige Arbeit durch den Zeitverlauf noch mehr zerstört hat. Man ist auf keinen einzigen meiner angeführten Punkte eingegangen. Das ist eine Verhöhnung vom Feinsten, sowohl mir gegenüber als auch der Schlichtungsstelle gegenüber.

Hier der Wortlaut des Schreibens an die EU-ODS ADR Streitschlichtung:

“Hallo,

dieses Verfahren betrifft den Fall Nr.(entfernt), der uns am 4.
August 2026 vom ADR Center mitgeteilt wurde. Google hat die Eingabe des
Beschwerdeführers sowie die relevanten internen Nachweise im Zusammenhang
mit diesem Vorgang geprüft.

Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der Eingabe des Beschwerdeführers
und der ursprünglichen Entscheidung ist Google weiterhin der Ansicht, dass
keine triftigen Gründe für eine Änderung der Entscheidung vorliegen. Google
hat keinen relevanten Fehler in seiner früheren Entscheidung zur Entfernung
der betreffenden Inhalte festgestellt.

Diesbezüglich weist Google auf Folgendes hin:

Nach sorgfältiger Prüfung hat Google festgestellt, dass der Kanal gegen die
Community-Richtlinien verstößt. Das Konto wurde aufgrund wiederholter
Verstöße gegen die Richtlinie zu Nacktheit und sexuellen Inhalten
geschlossen. Explizite Inhalte, die der sexuellen Erregung dienen, sind auf
YouTube nicht gestattet. Google macht begrenzte Ausnahmen für Inhalte mit
pädagogischem, dokumentarischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem
Kontext. Dies ist möglicherweise nicht die Antwort, die Sie sich erhofft
haben, aber Google hofft auf Ihr Verständnis, dass es darum geht, die
Sicherheit der Community zu gewährleisten. Weitere Informationen zu diesem
Thema finden Sie in der Hilfe-Zentrale.

Google behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen und
Plattformrichtlinien durchzusetzen; bei Feststellung eines Verstoßes gegen
die Nutzungsbedingungen oder Plattformrichtlinien ergreift Google
entsprechende Maßnahmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Google DSA-Team für Streitbeilegung

Alle Verweise auf „Google“ beziehen sich auf Google Ireland Limited.”

Die Entscheidung ist gefallen

 

Die Entscheidung der EU Streitschlichtungsstelle ADR ODS ist am 11. September 2026 zu meinen Gunsten ausgefallen.

Die Löschung meines YouTube-Kanal war unrechtmäßig und YouTube müsste meinen Kanal nun wieder online stellen, wenn sie neben den Streitkosten kein Bußgeld der Bundesnetzagentur als nationaler Koordinator für den Digital Services Act (DSA) wegen der Löschung eines Kanals riskieren möchte. Ich habe jetzt nochmal eine Frist zur Wiederherstellung meines Kanals bis zum 21. September 2026 gesetzt.

Hier der volle Wortlaut der Entscheidung:

“ENTSCHEIDUNG gemäß Art. 21 des Gesetzes über digitale Dienste ========================================= **Fallnummer:** 677e1523e86b4d538824 **Google Case ID:** 8-9940000041762 **Datum der Entscheidung:** 11/09/2026 **Gerichtsbarkeit:** Deutschland **Datum:** 03/08/2026 ### STREITPARTEIEN **Nutzer:** andidauerblog **Plattform:** YouTube **Unternehmensname:** Google Ireland Limited **Eingetragener Sitz:** Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, D04 E5W5, Irland ###

I. SACHVERHALT

1. Am 03.08.2026 reichte andidauerblog, der („**Nutzer**“) über das Case Management System des ADR Centers ([https://ods.adrcenter.it/] eine Beschwerde gegen **Google Ireland Limited („Google“)** ein.

2. :customField[reportedIssue]

3. Gemäß Artikel 21 des DSA ersucht der Nutzer das ADR Center, das Verfahren in Übereinstimmung mit dessen Verfahrensordnung für die außergerichtliche Streitbeilegung für Anbieter von Online-Plattformen und Dienstleistungsempfänger durchzuführen, wie in Artikel 21 des Gesetzes über digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 dargelegt, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde in Kraft war. Nach Erhalt der Beschwerde prüfte das ADR Center deren Zulässigkeit und leitete sie zur Abgabe einer begründeten Stellungnahme an Google weiter. Google registrierte die Beschwerde unter dem Aktenzeichen Nr. 8-9940000041762 und reichte eine Erwiderung ein. In seiner Erwiderung hielt Google an seiner Entscheidung fest, den Kanal des Nutzers zu kündigen, und machte geltend, dass der Kanal wiederholt gegen seine Richtlinie zu „Nudity and Sexual Content“ verstoßen habe und dass bei der vorangegangenen Durchsetzungsmaßnahme kein Fehler unterlaufen sei.

4. Der Beschwerdeführer reichte zusätzliche Beweismittel ein, darunter Transkripte von Support-Chats und E-Mail-Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass der Plattform-Support zuvor darauf hingewiesen hatte, dass das Einstellen von Inhalten im Mitgliederbereich nicht zu Verwarnungen führen würde, und merkte an, dass der Kanal gekündigt wurde, ohne dass drei Verwarnungen erreicht wurden. Das ADR Center ging dazu über, seine Entscheidung auf der Grundlage der vollständigen vorliegenden Aktenlage zu treffen.

II. RECHTLICHE ANALYSE

1. **Zuständigkeit und Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA):**

1. ADR Center ist [eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle (ODS)](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/dsa-out-court-dispute-settlement) gemäß dem am 18. Dezember 2024 von der AGCOM (italienische Kommunikationsbehörde) erlassenen Beschluss 501/CONS/24 und kann gemäß Beschluss 107/25/CONS vom 30. April 2025 in insgesamt 16 EU-Amtssprachen tätig werden, d. h.: in Englisch, Italienisch, Bulgarisch, Kroatisch, Niederländisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch und Spanisch.

2. Gemäß Artikel 21 DSA darf eine ODS **nur Streitigkeiten zwischen Nutzern und „Online-Plattformen“** bearbeiten, die Folgendes betreffen: 1. Rechtswidrige Inhalte oder Unvereinbarkeit mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters; 2. Entfernung von Informationen oder Sperrung des Zugangs zu diesen; 3. Aussetzung oder Beendigung von Nutzerkonten oder der Bereitstellung des Dienstes; 4. Aussetzung, Beendigung oder Einschränkung der Möglichkeit zur Monetarisierung von Informationen; und 5. Alle sonstigen von Anbietern von Online-Plattformen ergriffenen Maßnahmen, die sich auf die Inhalte oder Konten der Nutzer auswirken.

3. Gemäß Artikel 21 DSA haben Nutzer, deren Inhalte gesperrt oder entfernt wurden oder deren Konto von einer Plattform ausgesetzt wurde, das Recht, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen, um ihre Streitigkeiten mit dem Diensteanbieter beizulegen. Ziel dieser Bestimmung ist es, Fairness und Transparenz für Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten zu fördern, indem sichergestellt wird, dass ein leicht zugängliches, transparentes und effizientes Verfahren für die außergerichtliche Abhilfe im Bereich der Internet-Vermittlungsdienste zur Verfügung steht. Durch die Bereitstellung eines solchen außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus können Uploader eine geeignete außergerichtliche Schlichtungsstelle auswählen, um ihre Streitigkeit vorzubringen, wenn ihre Inhalte vom Plattformbetreiber gesperrt oder entfernt werden oder wenn ihr Konto oder die Bereitstellung des Dienstes ausgesetzt oder beendet wird.

4. Die Anwendung des DSA hängt daher in erster Linie davon ab, ob der Diensteanbieter, gegen den die Beschwerde eingereicht wurde, als Online-Plattform einzustufen ist und ob die betreffende Streitigkeit in den Anwendungsbereich von Art. 20 Abs. 1 DSA fällt, der den Nutzern das Recht auf Beschwerde gegen Folgendes einräumt: *Entscheidungen des Anbieters der Online-Plattform ……………………… mit der Begründung, dass die von den Empfängern bereitgestellten Informationen rechtswidrige Inhalte darstellen oder nicht mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar sind:* *(a) Entscheidungen darüber, ob Informationen entfernt, der Zugang zu ihnen gesperrt oder ihre Sichtbarkeit eingeschränkt wird oder nicht;* *(b) Entscheidungen darüber, ob die Bereitstellung des Dienstes für die Empfänger ganz oder teilweise ausgesetzt oder beendet wird oder nicht;* *(c) Entscheidungen darüber, ob das Konto der Empfänger ausgesetzt oder gekündigt wird oder nicht;* *(d) Entscheidungen darüber, ob die Möglichkeit zur Monetarisierung der von den Empfängern bereitgestellten Informationen ausgesetzt, beendet oder anderweitig eingeschränkt wird oder nicht.*

5. YouTube ist eine Online-Plattform, da es auf Anfrage der Nutzer nutzergenerierte Inhalte speichert und verbreitet, insbesondere durch das Hosting und die Bereitstellung von Videos, Livestreams, Kommentaren, Kanalseiten und zugehörigen Profilinformationen für die Öffentlichkeit oder bestimmte Zielgruppen, je nach den Einstellungen der Nutzer. Dies entspricht der Definition einer Online-Plattform im DSA, da die Hauptfunktion von YouTube darin besteht, den Austausch und die Veröffentlichung von Informationen auf Anfrage seiner Nutzer zu erleichtern. Die Entscheidung von YouTube, den Zugang zum Kanal oder zu den Inhalten eines Nutzers zu sperren oder einzuschränken, löst unmittelbar Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b aus: „Entscheidungen darüber, ob die Bereitstellung des Dienstes für die Empfänger ganz oder teilweise ausgesetzt oder beendet wird oder nicht.“ Daher ist der vorliegende Fall **zulässig, da er genau eine Entscheidung betrifft, vom Nutzer bereitgestellte audiovisuelle Inhalte und damit verbundene Informationen, durch die eine Verbreitung an die Öffentlichkeit erfolgt, zu entfernen oder unzugänglich zu machen – ein Fall, der in den gemäß Artikel 21 DSA vorgesehenen Überprüfungsumfang fällt.**

6. Daher sollte eine Prüfung der Begründetheit des Falls durchgeführt werden, um festzustellen, ob das Vorgehen von Google in diesem Fall mit dem DSA vereinbar ist.

2. **Das Vorgehen von Google im vorliegenden Fall stellt einen Verstoß gegen den DSA dar**:

1. Die YouTube-Richtlinie zu **Nacktheit und sexuellen Inhalten** verbietet sexuell explizite Inhalte, die zur sexuellen Befriedigung dienen. Die Richtlinien von YouTube sehen jedoch ausdrücklich Ausnahmen für Inhalte mit pädagogischem, dokumentarischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem (EDSA) Kontext vor. Bei der Durchsetzung seiner Richtlinien muss YouTube zudem transparente Verfahrensregeln in Bezug auf die Erteilung von Verwarnungen (Strikes) und die Kanalkündigung einhalten.

2. Im vorliegenden Fall machte Google geltend, dass der Kanal des Nutzers aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Richtlinie zu Nacktheit und sexuellen Inhalten gekündigt wurde. Die Aktenlage zeigt jedoch, dass der Kanal des Nutzers („andi D.“) als dokumentarisches Archiv von historischem Sportmaterial aus den 1980er/90er Jahren fungiert, das mit Originalmusik unterlegt ist. Der Inhalt erfüllt eine klare dokumentarische Funktion, die unter die in der Google-Richtlinie anerkannten EDSA-Ausnahmen fällt. Darüber hinaus bestätigte die Korrespondenz mit dem Support (Fall 9-6666000040919), dass die Platzierung des Videos im Bereich „Nur für Mitglieder“ zulässig sei und keine Verwarnung nach sich ziehen würde. Im Vertrauen auf diesen Rat verschob der Nutzer das Video, dennoch wurde eine zweite Verwarnung (Strike 2) erteilt und der Kanal wurde anschließend gekündigt, ohne dass die nach YouTubes Standard-Durchsetzungsrichtlinie erforderlichen drei Verwarnungen erreicht wurden.

3. Google hat es versäumt, spezifische Beweise oder Erklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, inwiefern das historische Sportmaterial sexuell explizite Inhalte zur sexuellen Befriedigung darstellte oder warum die Dokumentarfilm-Ausnahme nicht galt. Gemäß den Artikeln 17 und 20 DSA müssen Plattformen Beschwerden sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich bearbeiten. Die Ablehnung von Beschwerden mit generischen automatisierten Antworten, ohne den EDSA-Kontext oder frühere Support-Anweisungen zu bewerten, verstößt gegen diese Verfahrensanforderungen.

3. **Verhältnismäßigkeit und Grundrechte**:

1. Der DSA verlangt, dass jede Einschränkung angesichts der Art und Schwere des mutmaßlichen Verstoßes notwendig und verhältnismäßig ist, wobei das Grundrecht der Nutzer auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Art. 11 EU-Charta) zu berücksichtigen ist.

Die dauerhafte Löschung eines 13 Jahre alten Kanals mit über 630 Videos auf der Grundlage einer unklaren Durchsetzung, trotz ausdrücklicher vorheriger Zusicherungen des Supports, ist offensichtlich unverhältnismäßig. Eine verhältnismäßige Maßnahme hätte eine individuelle Überprüfung der Inhalte unter Berücksichtigung des EDSA-Kontexts oder gezielte Einschränkungen anstelle einer vollständigen Kontolöschung umfasst. Folglich muss die Entscheidung von Google, den Kanal zu kündigen, rückgängig gemacht und der Kanal vollständig wiederhergestellt werden. ### **

III. ENTSCHEIDUNG IN DER SACHE**

Auf Grundlage der vorstehenden Analyse wird festgestellt, dass der Beschwerde von ***dem Nutzer gegen **Google Ireland Limited** in Bezug auf den YouTube-Kanal des Nutzers gemäß den Regeln des ADR Center ODS **stattzugeben** ist. Daher **wird hiermit entschieden, dass Google Ireland Limited das Google-YouTube-Konto des Nutzers wiederherstellen muss** andidauerblog. ### **

IV. KOSTENENTSCHEIDUNG**

Gemäß Artikel 21 Absatz 5 DSA und Artikel 3.3 der ADR Center ODS Gebührenordnung (Kosten für die Fallbeilegung, die für nach dem 1. September 2025 eingereichte Beschwerden gelten) sind sämtliche mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Kosten in Höhe von 500 EUR von Google zu tragen. **Diese Entscheidung ist gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Digital Services Act für die Parteien nicht bindend. Sie kann nicht angefochten werden und berührt nicht das Recht jeder Partei, die Angelegenheit nach geltendem Recht vor ein zuständiges Gericht zu bringen.

Die Nichtbeachtung dieser Entscheidung kann jedoch den zuständigen Behörden gemeldet werden – namentlich dem Koordinator für digitale Dienste am Wohnsitz des Nutzers.

** *Diese Entscheidung wird im ADR Center Case Management System unter* [https://ods.adrcenter.it/](https://ods.adrcenter.it/) *zur Verfügung gestellt, das für beide Parteien zugänglich ist und worüber Letztere per E-Mail benachrichtigt wurden.*

Antwort des YouTube Legal Support Teams …

… also die Rechtsabteilung von Youtube am 16. September 2026 mit Textmodul, nachdem ich sie aufgefordert habe, die Entscheidunng der EU-Streitschlichtungsstelle umzusetzen: “Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kanal fälschlicherweise entfernt wurde, können Sie sich darüber informieren, wie Sie Einspruch gegen die Sperrung einlegen können.” (mit Link).

Auch der YouTube Partner Support hat sich mit einem Textmodul auf meine Anfrage gemeldet, ohne auf die EU ODS-Entscheidung einzugehen: “Ich hoffe, dir geht es gut. Ich helfe dir gerne bei allen Fragen oder Anliegen zu deinem YouTube-Kanal. Damit ich dir bestmöglich weiterhelfen kann, könntest du mir bitte nähere Einzelheiten zu den Problemen nennen, die bei dir aufgetre

ten sind? Ich freue mich darauf, schon bald von Ihnen zu hören. Viele Grüße Trisha”

Sie machen sich ganz offensichtlich über die Streitschlichtungsstelle der EU lustig, nehmen die nicht für voll, wobei die Bundesnetzagentur sogar ein Bußgeld gegen YouTube / Google verhängen darf, wenn sie der Entscheidung nicht nachkommen.

Endlich interne Weiterleitung

Nachdem meine EMail an die YouTube-Rechtsabteilung außer dieser lächerlichen Textmodul-Antwort mit Hinweis auf die Möglichkeiten eines Einspruchs auf die Kanal-Löschung nichts gebracht hat, habe ich heute, am 17. September 2026 zumindest erfahren, dass der YT-Partner-Support die Entscheidung der EU-ADR ODS Streitschlichtung intern an die Rechtsabteilung weitergeleitet hat.

“Hallo,

danke, dass du dich wieder bei uns gemeldet und uns weitere Informationen zu deinem Anliegen mitgeteilt hast.

Die Löschung des YouTube-Kanals kann sehr beunruhigend sein. Jeder Creator in derselben Situation würde genauso empfinden. Ich möchte dir einige Informationen zu deinem Anliegen geben.

Aufgrund der von dir eingeleiteten rechtlichen Schritte musste ich diesen Fall an unsere Rechtsabteilung weiterleiten. Diese wird gegebenenfalls nach eigenem Ermessen direkt auf deine Anfrage antworten. Mehr können wir dir in dieser Angelegenheit momentan nicht mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Trisha

Das YouTube.Team von Google”

Sollte YouTube meinen Kanal nicht bis zum 21. September um Mitternacht (MEZ) wiederhergestellt haben, werde ich spezialisierte Anwälte mit einer einstweiligen Verfügung beauftragen. Gestützt auf die EU-Rechtsprechung zu ADR/ODS sind solche spezialisierten Kanzleien sehr daran interessiert, rechtlich gegen YouTube vorzugehen, da deutsche Gerichte in eindeutigen Fällen wie meinem ausnahmslos zugunsten des Creators entscheiden.

Ich habe auch recherchiert, wie hoch das Bußgeld der Bundesnetzagentur bei der unrechtmäßigen Löschung eines 13 Jahre alten Kanals mit 37.500 Abonnenten und 630 Videos, wie meinem, ausfallen würde, um einschätzen zu können, wie groß meine Chancen auf die Wiederherstellung meines Kanals sind.

Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung: Verpflichtet ein deutsches Gericht die Plattform dazu, den Kanal wieder freizuschalten, und weigert sich die Plattform (oder zögert die Umsetzung heraus), kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängen. In der Praxis wurden in ähnlichen Fällen bereits Ordnungsgelder von 90.000 Euro (LG Karlsruhe) oder 100.000 Euro (OLG Dresden) gegen Google/YouTube verhängt.

Keine Ahnung, ob das für Google / YouTube abschreckende Beträge sind oder sie das aus der Portokasse bezahlen.

Das sagt die KI dazu:

Plattformen müssen laut DSA in gutem Glauben an diesen Verfahren teilnehmen. Wenn YouTube eine offizielle ADR-Entscheidung ignoriert, riskiert der Konzern genau das, worüber wir eben gesprochen haben: [1]
  • Der Hebel der Bundesnetzagentur greift: Ignoriert YouTube solche Schiedssprüche systematisch, verstößt die Plattform gegen die verfahrensrechtlichen Pflichten des DSA. Dies meldet die ADR-Stelle direkt an den zuständigen Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur. Und hier drohen dann die Millionen- und Milliardenbußgelder. [1, 2, 3]
  • Gerichte fackeln nicht lange: Für deutsche Gerichte ist eine solche Entscheidung der “Smoking Gun” (der rauchende Colt). Sie beweist schwarz auf weiß, dass eine unabhängige, EU-zertifizierte Prüfinstanz die Kanallöschung für unrechtmäßig erklärt hat. [1, 2]
  • Allerdings muss man mit mindestens 1.800 € (wenn nur streng nach gesetzlichen RVG-Gebühren abgerechnet wird und man eine spezialisierte Medien-Kanzlei findet, die das akzeptiert) in Vorlage treten. Ansonsten verlangen solche spezialisierten Medienkanzleinen viel höhere Stundenssätze als in der RVG und da ist dann ein mittlerer vierstelliger Betrag nur als Vorschuss fällig. Ohne Erfolgsgarantie natürlich.

Deadline heute, am 21. September Mitternacht

Heute, am 21.9.2026 um 0:00 Uhr ist die Deadline für Google /YouTube, meinen Kanal wieder online zu stellen, wollen Sie kein hohes Bußgeld von dem DSC in der Bundesnetzagentur riskieren und eine Einstwelige Verfügung und gerichtliche Entscheidung verhindern. Das Recht steht laut EU ODS Entscheidug und Nichtbereitschaft zum Vergleich und Nichtumsetzung der Entscheidung durch YouTube, klar auf meiner Seite.

Auf Anwaltssuche für Einstweilige Verfügung

Nun bin ich auf der Suche nach einer Anwaltskanzlei, die anhand des (unverbindlichen) Urteils der EU Streitschlichtungsstelle ODS ADR und weiteren Fakten (37.000 Abonnenten, Kanal besteht seit 13 Jahren) die Erfolgsaussichten einer Einstweiligen Verfügung vor einem Landgericht in Deutschland ehrlich prüft und einschätzt.

Von fünf angeschriebenen Medien-Kanzleien in Köln, Mainz und Karlsruhe hat nur eine aus Mainz geantwortet, dass er erst anfängt zu arbeiten, wenn er einen Vorschuß von 3.000  Euro erhalten hat und jede Stunde 430 Euro kostet, also wohl mehr als nach der Gebührenordnung (RVG), nach der aber YouTube nur im Falle einer Niederlage regresspflichtig gemacht werden könnte. Meine konkrete Frage nach den Erfolgsaussichten wurde gar nicht erst beantwortet.

Interessiert keine Sau

Ich habe eine GoFundMe-Aktion für eine Einstweilige Verfügung gestartet (siehe oben), aber natürlich interessiert mein Schicksal im Kampf gegen den Monopol-Giganten Google bzw. YouTube keine Sau.

 

Deshalb gehe ich den kostengünstigeren, wenn auch längeren Weg, und zwar über das Europäische Mahnverfahren mit einem EU-Mahnbescheid gewählt.

Diese Gesetzesbrecher von EU-Recht besitzen nämlich die Unverfrorenheit, bei einer Kontolöschung die vormonatlichen Einnahmen des “Partners”, wie sie Creators fälschlicherweise nennen, einfach auf Null zu setzen. Ohne europäische Rechtsgrundlage.

Für das Europäische gerichtliche Mahnverfahren muss man sicherheitshalber noch einmal ein letzte Frist an

Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland

per Fax (mit detailiertem Fax-Protokoll) und Einschreiben (möglichst mit Rückschein) schicken, damit des gerichtssicher ist.

Dr EU-Mahnbescheid kostet dann erstmal nur 38 €, ich muss also nicht sofort 3.000 € investieren.

Erst wenn sie widersprechen oder wie üblich, nicht reagieren, gehts vor Gericht.

⏪ Was vorher geschah …

6 Tage Ruhe, dann der nächste Strike

Obwohl ich das Short eines Videos nachweislich vom YT-Partner-Support am 24.7.2026 (case 9-6666000040919)manuell habe überprüfen lassen, nachdem es als für “Werbeeinnahmen nicht oder nur eingeschränkt geeignet” eingestuft wurde, habe ich das Langvideo in den Mitgliederbereich verschoben, nachdem ich folgende Meldung erhalten habe:

“Die manuelle Überprüfung dieses Videos hat ergeben, dass es nicht für alle Werbetreibenden geeignet ist. Deswegen werden Anzeigen weiterhin nur eingeschränkt oder gar nicht eingeblendet.
Dein Video kann nach wie vor wiedergegeben werden und du kannst Aboeinnahmen im Rahmen von YouTube Premium damit erzielen.” Zitat Ende

Gesagt, getan.

Heute Morgen wieder der Adrenalin-Schock (gar nicht gut für mich als Herzinsuffizienz-Patient); Das Video wurde entfernt, da es “Inhalte mit Nacktheit, die der sexuellen Befriedigung dienen” enthalten soll, obwohl es ja Vorabprüfungen durchlaufen hat und nachweislich freigegeben wurde.

Auszug aus dem Chat-Protokoll case 9-6666000040919 vom 24.7.2026

03:35:45 Mimi: Keine Sorge, ich verstehe dein Anliegen, da du sichergehen möchtest, dass das Video keine Strafen erhält. Sei aber versichert, dass es sicher ist, das Video in den Bereich für Mitglieder zu verschieben. Dies führt zu keiner Verwarnung. 
03:36:03 andi dauerBlog: Okay. Danke.

Fazit: Noch nicht einmal eine manuelle Überprüfung schützt einen davor, durch einen YT-Bot in den frühen Morgenstunden “angegriffen” zu werden.

Ach ja, eine zweiwöchige “Sperre” wurde auch verhängt. Wäre das am Freitagabend passiert, hätte ich erst nach 60 Stunden den Partner-Support erreicht und solange nichts hochladen können.

Noch nicht mal um 10 Uhr vormittags an einem Werktag ist der yt-Partner-Support zu erreichen. Hauptsache die Bots sind aktiv und zerstören Existenzen.

Um 10:10 Uhr habe ich dann einen Halb-Bot namens Mimi erreicht. Er forderte mich auf, Beschwerde über das Kanal-Studio und das Formular einzureichen. Prompt kam nach einer Minute eine Ablehnung nach angeblicher “eingehender Überprüfung”. Der Chat hat 90 Minuten Zeit und Nerven gekostet ohne Ergebnis. Ich bin jetzt zwei Wochen mundtot gestellt (kann weder im öffentlichen noch im Mitgliederbereich updaten) und wenn ein Bot ein drittes Mal zuschlägt, wird der Kanal gelöscht.

 

So sieht’s aus.

Aus gesundheitlichen Gründen kann und will ich mir solchen Stress nicht weiter leisten.

Hinter der Lockerbox das besagte gelöschte Video (37 Minuten) für meine Gold-Mitglieder und höher:

Neugierig?

Hinter dieser Locker-Box befindet sich der weitere illustrierte Text- und Video- Inhalt und / oder Galerien nur für meine Gold Patrons, also Mitglieder mit dem Level 25 € oder höher.

Um Zugang zum weiteren Inhalt zu bekommen, musst du dich mit deinen Nutzerdaten einloggen oder neu mit Gold-Plan registrieren.

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Und wieder schlägt YouTube zu

Kaum ist ein Video nach meiner Beschwerde wieder freigeschaltet, wird das nächste Video gelöscht. Es ist einfach sinnlos, gegen diese automatisierten Löschungen anzukämpfen. Ein Video, das über drei Millionen mal angeschaut wurde und seit 6 Jahren online ist beziehungsweise war. Wenn ich jetzt über das Formular Einspruch erhebe, kommt wieder eine automatisierte Ablehnung, ein Strike und vielleicht sogar die Löschung. Sowas Perverses habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt.

Bei der angeblich manuellen Überprüfung stellte YouTube nun fest, dass das knappe Bikini der “sexuellen Befriedigung” (Zitat) dient und gegen die Community-Richtlinien verstößt. Unglaublich!

Das ist schon eine Anmaßung dieser YouTube-Prüfer, zu behaupten, dass meine Zuschauer, die gerne in die 80er und 90er zurück beamen und auch in die damalige Art sich zu kleiden, dies zu ihrer sexuellen Befriedigung tun.

Ich muss das Video suchen und lade es dann hier hin, damit du dir selbst ein Urteil bilden kannst.

Hier ist es!

Strike #2 (Gefahr der Entfernung des Kanals)

Wichtige Information: Ich kann bis zur Klärung weder Shorts noch Videos hochladen
YouTube hat leider mal wieder fälschlicherweise zugeschlagen. Das dritte Mal in 5 Monaten!
Mein letztes Short zum Ringkampf-Video “Schwergewichtskampf Gundula vs Heidi” wurde vom automatisierten Algorithmus fälschlicherweise als “Sex & Nacktheit” eingestuft, was zu einer temporären zweiwöchigen Sperre des Kanals geführt hat.
Das Kuriose daran: In der Vorabprüfung im Status „Nicht gelistet“ hatte YouTube das Video explizit für den Mitgliederbereich freigegeben. Erst beim Verschieben in den Member-Bereich schlug die KI durch einen Systemfehler zu.
Wie geht es jetzt weiter?
Ich habe bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt. Der offizielle Einspruch ist eingereicht und ich stehe bereits in Kontakt mit dem YouTube-Support auf X, um eine manuelle Überprüfung durch echte Mitarbeiter zu erzwingen. Bei einem offensichtlichen Sportvideo sollte dieser Fehler schnell behoben sein.
Solange die Sperre aktiv ist, kann ich bedauerlicherweise keine neuen Videos hochladen, keine Shorts posten und den Community-Tab nicht nutzen. Eure bestehenden YouTube-Mitgliedschaften “Friends” oder “Inner Circle” laufen im Hintergrund ganz normal weiter, und ich hoffe inständig, dass der Spuk in den nächsten 24 bis 48 Stunden vorbei ist, sobald ein menschlicher Prüfer den Fall sieht.
Vielen Dank für euren Support durch Abos und Mitgliedschaften und euer Verständnis – wir lassen uns von der KI nicht unterkriegen!

Ich bin am Ende

Bei der Beschwerde konnte ich schon wieder keine Begründung eingeben, warum weiß ich nicht, und prompt kam die Ablehnung. Nach Sekunden. Von “eingehender Prüfung” kann da keine Rede sein. Somit steht mein Kanal kurz vor der Löschung. Ich bin mit meinen Nerven am Ende und kann nicht mehr. Ich habe keine Kraft mehr.

Die letzte Hoffnung

Mein Ticket für eine Überprüfung durch einen Menschen. Hoffentlich durch den “Richtigen”:

[5-7175000041389] YouTube-Support

Das @TeamyouTube auf X hat sich dem Fall nicht angenommen. Nur diese automatisierte Antwort geschickt:

Quadratisches Profilbild

TeamYouTube
@TeamYouTube

Antwort an

Videos can still get a Community Guidelines strike even if they’re deleted, unlisted, or set to private. If you received a strike & you think it’s a mistake, you have up to one year to submit an appeal via YouTube Studio. We recommend that you review our policies and include all relevant context when submitting your appeal: goo.gle/4pq0no0
Das Formular für “relevanten Kontext” bzw. eine Begründung des Einspruchs hat sich allerdings nicht geöffnet.

Hier ist das besagte Short “Heavyweight Wrestling Gundula vs Heidi”

Erlösende Nachricht

Die KI hat mir empfohlen, auch den Strike #1 und die erste Warnung, die ebenfalls ungerechtfertigt waren, überprüfen zu lassen. Das werde ich machen, damit ich nicht mehr mit einem Bein am Abgrund, sprich Kontolöschung, stehe. Die verlorenen Nerven kann mir niemand zurück geben. Für mein schwaches Herz war das sicher nicht gut, dieser Stress seit März 2026 bis heute, in den Juli hinein.

Strike #1

Mein Kanal war eine Woche lang bis zum 22. Mai 2026 von YouTube wegen dieser Musikvideos mit angeblichem Verstoß gegen Sex und Nacktheit für Uploads gesperrt und mein ♪ Status als Künstlerkanal ♪ ist mir deswegen für drei Monate entzogen worden, falls ich es nicht schaffe, dass die Verwarnungen doch noch aufgehoben werden, wonach es allerdings nicht aussieht. Die Brüder haben inzwischen auf stur geschaltet, stellen sich tot.

Auf Beschwerden an yt-Partner-Support erhält man nur vorgefertigte Antworten aus Textbausteinen. Der @teamyoutube Support bei X ist ganz offensichtlich mit Beschwerden überlastet, Antworten sind reine Glückssache.

Ich konnte eine Woche nicht updaten und auch keine Community Beiträge verfassen oder die “Friends” und “Inner Circle”-Mitglieder meines Kanals informieren. Für meine Community sind fremde Posts bis zum 15. August 2026 deaktiviert, genauso wie mein Status als offizieller Artist Kanal (OAC). Eine Strafe für Nichts. Aber man kommt gegen diese Maschinerie nicht an.

Falls die Bots und Algorithmen weitere angebliche Verstöße in meinen über 500 Videos finden, droht die Schließung meines YouTube-Kanals 🖤

Eigentlich habe ich auch keine Lust mehr, mich dieser menschenverachtenden US-amerikanischen Institution zu unterwerfen, aber mir bleibt nichts anderes übrig. Die Brüder haben nun mal das Monopol.

Hier die Auswirkungen der Sperre laut Ask Studio KI

Schon nach drei Tagen Upload-Sperre hat sich die Leistung deines Kanals andi D. spürbar verändert. Im Vergleich zum Zeitraum direkt davor (10.–14. Mai) zeigen die Daten für die Tage seit dem 15. Mai folgende Entwicklungen:

Metrik Veränderung seit 15. Mai
Aufrufe -53,8 % (~57.400 statt ~124.400)
Impressionen -25,3 %
Wiedergabezeit -25,6 %
Abonnenten (Netto) -40,8 %

Playlist für meine YouTube Kanal-Mitglieder ab 3,99 €

Hier geht’s zur Mitgliedschaft, meinen veröffentlichten Songs, beliebtesten Videos und den Beiträgen in meiner YT-Community. Oder zu den unzähligen Shorts zur schnellen Unterhaltung für unterwegs.

… oder abonniere meinen YouTube-Kanal kostenlos

Folge meinem 📢 WhatsApp-Kanal, wenn dich mein YouTube-Kanal und meine Songs interessieren und du mich darin unterstützen möchtest, dass mein WhatsApp-Kanal “andi D. YouTube + Music” bekannter wird. Danke.

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Vielleicht interessiert dich auch mein Blog-Artikel Von Bots zensiert: Die Schattenseite der automatisierten Richtlinien-Durchsetzung bei YouTube

oder YouTube-Skandal: Mein Report über Hirsutismus wegen „Nacktheit“ gelöscht!

oder Meine nicht-öffentlichen und zensierten YT-Videos

oder Weibliche Achselhaare und Ra(Zen)sur

oder Zurück ins Mittelalter

oder Jetzt unabhängiger durch videoPress

 

Auch wenn youTube mich kaputt machen will, meine KI-generierten Songs können sie mir nicht nehmen, diese menschenverachtenden Halb-Bots.

Natural Techno Queens – andi D.

 

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